Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20854-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß dem im Juli 2022 vom Rat der Stadt beschlossenen Zentrenkonzept Einzelhandel hat der Bereich um den Nibelungenplatz bis zum bisherigen NP-Markt die Funktion eines Nahversorgungszentrums (NVZ) besonders für das Siegfriedviertel. Dier heutige Verhältnisse sehr geringe Verkaufsfläche von knapp 400 m² eignet sich bezüglich Nahversorgung noch am ehesten für Getränke- oder Drogeriemärkte, ggf. auch einen kleinen Biosupermarkt. Solche Anbieter können wenn auch weniger als ein üblicher Lebensmittelbetrieb zur Belebung des NVZ beitragen. Mit der Aktualisierung des Zentrenkonzeptes wurden geeignete Potenzialflächen für großflächigere Handelsbetriebe im oder am Zentrum geprüft, aber leider nicht gefunden. Besonders die kleinteilige Eigentumsstruktur und Bebauung in diesem Bereich, aber auch das Baurecht erschweren eine solche Entwicklung.

 

Dies vorausgeschickt wird die Anfrage wie folgt beantwortet:  

 

Zu 1.: Die Verwaltung bleibt im Gespräch mit einzelnen Ansiedlungsvertretern von Nahversorger-Betrieben, um möglichst zukünftig im Bereich des Nibelungenplatz eine  Nahversorgung anbieten zu können.

 

Zu 2.: Zur Verbesserung der Situation ist es erforderlich, einen Frequenzbringer anzusiedeln. Nach Einschätzung der Verwaltung ist das leerstehende Café dazu zu kleinflächig.

 

Zu 3.: Eine kurzfristige Überarbeitung des Zentrenkonzeptes ist nicht erforderlich, da die Stadt weiter die Ansiedlung eines Nahversorgers im Nahversorgungszentrum anstrebt.

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