Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20863-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsanfrage: Letztes Großkaufhaus in Braunschweig schließt - Auswirkungen auf Beschäftigte, städtische Finanzen und Leerstände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
21.03.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung beantwortet die Dringlichkeitsanfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Hierzu steht die Stadtverwaltung bereits im Austausch mit der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit. Generell stehen die Angebote von Jobcenter und Agentur für Arbeit zur Verfügung.
Der Presseberichterstattung war entnehmen, dass eine Transfergesellschaft eingerichtet werden soll. Sobald Details dazu bekannt werden, werden weitere Schritte unternommen. Darüber hinaus wird die Verwaltung im Rahmen der Möglichkeiten weitere Unterstützungsmöglichkeiten ausloten und umsetzen, um die von der Schließung Betroffenen zu unterstützen. Das beinhaltet neben dem Dialog mit der Agentur für Arbeit auch den Dialog mit weiteren Verbänden und Kammern und weiteren Akteuren und Netzwerken der Stadtgesellschaft. Ziel ist es hierbei, möglichst zielführende aber auch nachhaltige Lösungen für die Beschäftigten zu entwickeln.
Zu Frage 2:
Das Steuergeheimnis ist bei der Offenbarung steuerlicher Tatsachen durch die Verwaltung gegenüber den politischen Gremien zu beachten. Eine Weitergabe der Daten ist daher ausschließlich im Rahmen der Beschlusskompetenz als Entscheidungsgrundlage, z. B. bei Anträgen auf Stundungen oder Erlass oberhalb der Wertgrenze, gerechtfertigt. Zur Wahrung des Steuergeheimnisses erfolgt die Beratung der entsprechenden Beschlussvorlagen dann grundsätzlich im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung. Da hier keine Entscheidung im Rahmen der Beschlusskompetenz des Rates erforderlich ist und lediglich eine Aussage zur Höhe der Gewerbesteuer oder evtl. Ausfälle gewünscht ist, darf unter Beachtung des Steuergeheimnisses nur eine allgemeine Antwort erfolgen.
Bei der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH wurde mit Datum 01.02.2023 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Grundsätzlich würden alle bestehenden Steuerschulden mit Ende des Insolvenzverfahrens im Rahmen der Restschuldbefreiung erlöschen, soweit solche bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
Wird der Betrieb nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens weitergeführt, hat dies keinerlei Auswirkung auf eine bestehende Gewerbesteuerpflicht. Aufgrund der Objektbezogenheit der Gewerbesteuer endet diese vielmehr erst mit Einstellung des Unternehmens. Insofern würde zum Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe des Warenhauses in Braunschweig die Grundlage zur Erhebung der Gewerbesteuer für zukünftige Zeiträume entfallen.“
Zu Frage 3:
Die vom Rat im letzten Jahr beschlossene Innenstadtstrategie ist Grundlage für die weitere Innenstadtentwicklung.
Die Stadtverwaltung hat grundsätzlich keinen direkten Zugriff auf die Flächen des Gebäudes. Für Nachnutzungen sind die Planungen der Eigentümer und die bauliche Struktur der Immobilien entscheidend.
Die Stadtverwaltung beabsichtigt daher in zeitnahen Gesprächen mit den Eigentümern über Nutzungsperspektiven zu sprechen. Dahingehend wird die Verwaltung den Eigentümer selbstverständlich hinsichtlich notwendiger Planungs- oder Genehmigungsverfahren schnell, pragmatisch und unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten unterstützen, um möglichst gute und bedarfsgerechte Nachnutzungen zu verwirklichen. Hinsichtlich der Verwaltungsaktivitäten und den konkreten Ideen verweise ich auf die Mitteilung (23-20889) in der das Handlungs- und Investitionspaket: Bildungs- und Arbeitsort Innenstadt im Rat vorgestellt wird.
