Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20898

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der in der Vorlage aufgeführten Zuwendung an ein Unternehmen aus dem Existenzgründerfonds wird zugestimmt.“
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Entsprechend der Richtlinie der Stadt Braunschweig für die Gewährung von Zuschüssen an Existenzgründer in Braunschweig vom 1. Oktober 2012 gewährt die Stadt Braunschweig Zuschüsse für die Gründung oder den Erwerb eines Kleinstunternehmens (< 10 Mitarbeiter, Jahresbilanz max. 2 Mio. €) als Einstieg in die Selbstständigkeit sowie für die Erweiterung eines Kleinstunternehmens. Mit der Förderung soll die wirtschaftlich kritische Phase der Existenzgründung oder der Existenzsicherung verbessert, so die Erfolgsaussichten gesteigert und damit die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Braunschweig erreicht werden.

 

Der Zuschuss wird in einer Höhe von mind. 1.000 € bis max. 7.500 € gewährt, wobei er eine Höhe von max. 30 % des zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionsvolumens nicht übersteigen soll.

 

Gemäß der Richtlinie zur Auslegung des Begriffs „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ vom

8. November 2011 wurde die Wertgrenze für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen auf 5.000 € gesetzt, so dass bei Überschreitung dieses Betrages die politischen Gremien zu beteiligen sind.

 

Nach einer umfassenden Antragsprüfung durch die Braunschweig Zukunft GmbH soll dem nachstehenden Unternehmen für die Gründung eines Kleinstunternehmens ein Zuschuss gewährt werden.

 

Lfd. Nr.

Unternehmen

Zuschussbetrag

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erweiterungsvorhaben: K.V.S. Cash and Carry

 

Standort und Geschäftsaufnahme:

Bohlweg 51, 38100 Braunschweig, Aufnahme der Geschäftstätigkeit: 15.03.2023

 

Gründer:

Vijayakanthan Kaneshamoorty

 

Qualifizierung und Berufstätigkeit:

-          Realschulabschluss vorhanden

-          Berufsausbildung zum Maler und Lackierer vorhanden

-          Berufserfahrung im Bereich Kundenbetreuung und

Kundenberatung vorhanden

-          Teilnahme an einem Coaching zur Vorbereitung einer selbstständigen Tätigkeit im Einzelhandel

-          Eröffnung (Gründung im Nebenerwerb) Dezember 2020 K.V.S. Cash & Carry in Peine: süd-ost-asiatische Lebensmittel

 

Unternehmen:

Herr Kaneshamoorty verlagert seine Geschäftstätigkeit aus der Stadt Peine in die Innenstadt von Braunschweig und wagt damit den Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit. Am Bohlweg 51 eröffnet er ein Einzelhandelsgeschäft für Lebensmittel aus dem süd-ost-asiatischen Raum.

Sein Angebot unterscheidet sich von anderen asiatischen Einzelhandelsgeschäften v.a. durch das Angebot, z.B. durch den Verkauf von indischen Lebensmitteln oder Produkten aus Sri Lanka und den Philippinen. Darüber hinaus, möchte Herr Kaneshamoorty vermehrt frische, exotische Produkte anbieten, die in anderen Einzelhandelsgeschäften nicht erhältlich sind.

Herr Kaneshamoorty hat sein Geschäftsmodell durch eine Unternehmensberatung auf Tragfähigkeit prüfen lassen und den entsprechenden Beleg bei der Braunschweig Zukunft GmbH eingereicht.

 

Existenzgründerzuschuss:

Der Existenzgründungszuschuss soll für die Geschäfts- und Ladeneinrichtung sowie für den Warenanfangsbestand genutzt werden.

 

Arbeitsplätze:

1 Vollzeitarbeitsplatz (Gründer)

1 Teilzeitarbeitsplatz

7.500,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise