Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-20919

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig ist Eigentümerin vieler Immobilien in ganz Braunschweig und somit auch für deren Sicherheit dieser zuständig. Hierfür werden regelmäßig externe Sicherheitsfirmen beauftragt. Darüber hinaus sollte die Stadt auch für die Sicherheit der Menschen in diesen öffentlichen Gebäuden sorgen. Um die vorurteilsfreie, demokratische Überzeugung von Mitarbeitenden der beauftragten Sicherheitsfirma besser überprüfen zu können, wären aus unserer Sicht klare Kriterien bei der Personalauswahl notwendig.

Erst kürzlich wurde ein Vorfall in Braunschweig bekannt, in dem sich eine Sicherheitsfirma im Dienst der Stadt gegenüber einem Mitglied des Stadtschülerrats rassistisch geäußert hatte. Stadtrat und Ordnungsdezernent Dr. Pollmann äußerte folgendes in der Braunschweiger Zeitung: „Der ganze Vorfall ist ausgesprochen unglücklich und bleibt auch nach einer Woche weiterer Gespräche unbefriedigend.“ [1]

Rassistische Äußerungen zu verurteilen, kann dabei nur der erste Schritt bleiben. Darüber hinaus müssen präventive Maßnahmen getroffen werden, die schon bei der Ausschreibung und Beauftragung externer Firmen dafür sorgen, dass rassistische Verhaltensweisen bei deren Angestellten gar nicht erst vorkommen.

Wir fragen deshalb:

1. Nach welchen Kriterien der Stadt erfolgt die Auswahl der Sicherheitsfirmen für städtische Gebäude?

2. Inwiefern kann die Stadt auf die Auswahl des Personals der Sicherheitsfirmen Einfluss nehmen?

3. Welche Standards existieren in den städtischen Ausschreibungen, um die Auswahl von externen Firmen auszuschließen, die schon in der Vergangenheit durch Vorfälle dieser Art negativ aufgefallen sind?


[1] Dartsch, Katja (21.03.2023): Stadt äußert sich zu Rassismus-Vorwürfen, in: Braunschweiger Zeitung, o.S..
 

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