Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Planung und dem Ausbau des Bültenwegs im Abschnitt zwischen der Bushaltestelle Nordstraße und Hausnummer 46 in der als Anlage beigefügten Fassung wird zugestimmt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich beim Bültenweg um einen Straßenzug, der als Kreisstraße eine über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehende Funktion besitzt, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.

 

Anlass

Die Verwaltung hat den Auftrag erhalten, die Bauabschnitte 2 und 3 aus dem 2019 vorgestellten „Konzept Neuordnung Nebenanlagen Bienroder Weg“ zu planen und für die Umsetzung vorzubereiten. Diese Bauabschnitte grenzen an das nördliche Bauende des ersten Bauabschnitts, dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Nordstraße“ an. Ziel des Konzeptes ist es, den Querschnitt so aufzuteilen, dass dem Fuß- und Radverkehr nach modernen Gesichtspunkten ausreichend Fläche zur Verfügung gestellt wird. Fahrbahn und Seitenbereiche sind außerdem in baulich schlechtem Zustand und nicht länger wirtschaftlich zu unterhalten.

 

Planung

Die hier vorgestellte Planung hat zwei Abschnitte unterschiedlicher Charakteristik. Der südliche Abschnitt (vom nördlichen Ausbauende der Bushaltestelle Nordstraße bis zur Straße Am Bülten) ist mit 16 m Breite zwischen der Bebauung für eine Hauptverkehrsstraße sehr schmal. Verschiedene Querschnittsaufteilungen wurden bereits im Konzept von 2019 betrachtet. Einzig die Planung einer Fahrbahn mit 6,50 m Breite (Busverkehr) und jeweils beidseitigen getrennten Geh- und Radwegen mit geringfügig reduzierter Breite wird den Anforderungen an zeitgemäße Verkehrsanlagen gerecht. Die im Bestand vorhandenen Parkmöglichkeiten auf der Westseite ssen dazu entfallen.

 

In einem Radius von 300 m zum Projekt sind insgesamt 330 öffentliche Parkplätze vorhanden. Davon entfallen durch die Planung 34 Parkplätze, also ca. 10 %. Zu einem Zeitpunkt, an dem im wesentlichen Anwohner den Parkraum nutzen (an einem Sonntagmorgen Ende März um 6:00 Uhr morgens) wurden im genannten Bereich alle nicht belegten Parkplätze erhoben. Es standen 140 freie Parkplätze, davon mehr als die Hälfte im Bereich Franz-Liszt-Straße/Langer Kamp, zur Verfügung. Die Verwaltung beabsichtigt, im Bereich der Franz-Liszt-Straße östlich der Straße Langer Kamp einen Anwohnerparkbereich auszuschildern, so dassr die Anwohner des Bültenwegs die Möglichkeit besteht, bevorrechtigt dort zu parken. Dafür ist die Beantragung einer Anwohnerparkbevorrechtigung erforderlich.

 

Der Zebrastreifen im nördlichen Bereich des Abschnitts (im Bereich des Jugendzentrums und der Bushaltestelle) bleibt erhalten. Die heute vorhandene Mittelinsel kann nicht wieder angelegt werden. Ein niederflurgerechter Bussteig mit Wetterschutz war am heutigen Standort nicht zu realisieren; der stadteinwärtige Bussteig wurde daher nach Norden verlegt.

 

Der nördlich der Einmündung „Am Bülten“ gelegene Bauabschnitt verfügt über einen deutlich breiteren Querschnitt. Hier können 2,50 m breite Gehwege und dem Ziele- und MaßnahmenkatalogRadverkehr in Braunschweig“ entsprechend 2,30 m breite Radwege durchgehend realisiert werden.

 

Außerdem wird der stadteinwärtige BussteigAm Bülten“ hierher verlegt, da hier ausreichend Fläche sowohl für den Fuß- und Radverkehr als auch für die ÖV-Nutzenden zur Verfügung steht. Im Bereich der Bushaltestelle wird eine neue Querungsmöglichkeit mit Mittelinsel geschaffen. Die Bushaltestelle Fahrtrichtung Norden wird als Fahrbahnrandhaltestelle ausgebildet.

 

Die Fahrbahn ist auch in diesem Bereich durchgehend 6,50 m breit, um den Busverkehr der Linien 416 und 436 ungehindert abwickeln zu können. Auf den östlich der Straße gelegenen Flächen sind zusätzlich Baumpflanzungen vorgesehen.

 

Informationsveranstaltung

Die Verwaltung hatte zum 22.03.2023 die von den Straßenausbaubeiträgen betroffenen Anlieger schriftlich und alle anderen Interessierten über die Medien zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die Veranstaltung stieß auf sehr großes Interesse (ca. 80 Teilnehmende). Die Planung und die Auswirkungen der Straßenausbaubeitragssatzung wurden von der Verwaltung vorgetragen und erläutert. Es gab eine engagierte, konstruktive Diskussion mit den Anwesenden schwerpunktmäßig über die Planung.

 

Folgende Punkte waren Diskussionsinhalt:

 

  • Es wurde der Wunsch geäußert nicht nur die Radwege, sondern auch die Gehwege an Straßeneinmündungen höhengleich durchzuziehen. Bei den Radwegen ist dies vorgesehen, bei den Gehwegen ist dies aus rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich.

 

  • Bedauert wurde der Wegfall der Mittelinsel in Höhe des Jugendzentrums. Ein Zebrastreifen wird es hier auch weiterhin geben, für die Mittelinsel fehlt der Platz. Dafür wird etwas weiter nördlich eine Querungsmöglichkeit mit Mittelinsel vorgesehen.

 

  • Der Lösungsansatz für die entfallenden Parkplätze in Form der Ausweisung von Anwohnerparkplätzen wurde sehr interessiert begleitet und es wurden viele Verständnisfragen dazu gestellt, die die Verwaltung beantwortete. Die Verwaltung hatte den Eindruck, dass diese Lösung Akzeptanz findet.

 

  • Im westlichen Bereich der Lisztstraße wurde die Möglichkeit der Ausweisung von Parkplätzen für eine Praxis angefragt. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit mit den Möglichkeiten der Parkraumbewirtschaftung (zeitliche Beschränkung mit Parkscheibe während der Öffnungszeiten der Praxis) zu helfen. Eine Ausweisung von Parkplätzen nur für die Praxis ist rechtlich nicht zulässig.

 

  • Einige Bürger forderten mit Verweis auf die Leistungsfähigkeit der Straße die Anlage von Busbuchten. Aufgrund sehr guter Erfahrungen mit Fahrbahnrandhaltestellen besteht auch an dieser Stelle kein Zweifel, dass Fahrbahnrandhaltestellen hier funktionieren.

 

  • Über Entlademöglichkeiten vor den Häusern wurde gesprochen. Die Verwaltung prüft, wie dieses möglichst ohne wesentliche Beeinträchtigung des Busverkehrs realisiert werden kann.

 

  • Es wurde angeregt, Tempo 30 durchgehend zu beschildern. Die Verwaltung wird dies prüfen. Dieses ist jedoch unabhängig von der vorgelegten Planung.

 

  • Gegenüber der Franz-Liszt-Straße wurde eine Absenkung des Radweges angeregt, damit eine Zufahrt auf den Radweg möglich ist. Die Verwaltung wird diesen Hinweis umsetzen.

 

Insgesamt hatte die Verwaltung den Eindruck, dass die Planung mehrheitlich positiv aufgenommen wurde.

 

Finanzierung

Die Kostenschätzung beträgt 3.350.000. Davon entfallen ohne Berücksichtigung einer Förderung nach GVFG auf die Anlieger insgesamt ca. 635.000 €. Die Verwaltung wird die Bushaltestellen bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und den Rest der Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beim Land zur Förderung anmelden. Die Förderquote bei den Bushaltestellen beträgt 75 % + 12,5 % (Regionalverband Großraum Braunschweig) der förderfähigen Kosten, die GVFG-rderquote beträgt 60 %.

 

Die Haushaltsmittel stehen in den PSP-Elementen 5E.660160, 4E.660025 und 4S.660012 zur Verfügung. Die Arbeiten sollen abhängig von den Förderbescheiden im Jahr 2024 durchgeführt werden.


 

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Anlagen

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