Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

  1. Unterbringung

 

Im Jahr 2022 wurden 216 Personen (Vorjahr: 214 Personen) in Wohnungsloseneinrichtungen der Stadt Braunschweig aufgenommen, 206 Personen (Vorjahr: 236 Personen) haben die Unterkünfte im selben Zeitraum verlassen und wurden z.B. mit Wohnraum versorgt.

 

Die Entwicklung der vergangenen Jahre bezüglich der Einweisungen wohnungsloser Personen stellt sich wie folgt dar:

 


 

 


Per 31.12. des jeweiligen Jahres waren folgende Haushalte/ Personen in städtischen Einrichtungen untergebracht:

 

Die am 31.12.2022 untergebrachten Haushalte/ Personen waren auf folgende Einrichtungen verteilt:

 

Gemeinschaftsunterkunft An der Horst 

28 Haushalte

Insgesamt  28 Personen

Niedrigschwellig betreute Unterkunft in der Sophienstraße

18 Haushalte

Insgesamt  18 Personen

Dezentrale Unterkünfte

105 Haushalte

Insgesamt 139 Personen

Unterbringung nach Kooperationsvertrag

12 Haushalte

Insgesamt 14 Personen

Gesamt

163 Haushalte

Insgesamt 199 Personen

 

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Nutzerinnen und Nutzer, die 2022 in den städtischen Wohnungslosenunterkünften (ohne Sophienstraße) untergebracht waren betrug 433 Tage (Vorjahr: 418 Tage).

 

2. Geschlecht und Altersstruktur

 

Im letzten Jahr wurden 122 nnliche und 94 weibliche Personen in städtische Wohnungslosenunterkünfte eingewiesen. Die nachstehende Tabelle zeigt die Altersstruktur der insgesamt 216 Personen:

3. Gründe der Wohnungslosigkeit

 

Die Menschen sind aus den verschiedensten Gründen wohnungslos geworden. Die von den betroffenen Personen genannten Gründe sind nachfolgend aufgeführt (Vorjahr in Klammern):

 

  • Spätaussiedler

67

Personen

(78)

  • Rauswurf bei Freunden/ Bekannten

25

Personen

(16)

  • Zwangsräumungen, die durch die Prävention der Stelle 50.12 nicht verhindert werden konnten

19

Personen

(18)

  • Rauswurf von der Familie

15

Personen

(10)

  • Beendigung Unterbringung Diakonie/ Parität/ Frauenhaus/ Jugendhilfe/ Haus Braunschweig

14

Personen

(11)

 

  • Trennung

14

Personen

(8)

  • Wohnungsverlust durch Verhalten, Verwahrlosung, Mietschulden oder eigene Kündigungen (Stelle 50.12 war nicht involviert)
  • Entlassung aus Haft

13

 

 

12

Personen

 

 

Personen

(15)

 

 

(10)

  • Entlassung aus Krankenhaus und Therapie

10

Personen

(14)

  • Familienzusammenführung Geflüchtete

8

Personen

(4)

  • Brand/Wasserschaden, Wohnung nicht bewohnbar, Nutzungsuntersagung aus Brandschutzgründen

6

Personen

(9)

  • Ausstieg aus Prostitution

4

Personen

(1)

  • Beendigung Unterbringung aus WSO für Geflüchtete

3

Personen

(13)

  • Ohne festen Wohnsitz

3

Personen

(6)

  • Zuzug aus dem Ausland

Gesamt

      3

   216    

Personen

Personen

(1)

 

4. Besondere Problemlagen

 

In den Unterkünften werden überwiegend Menschen mit multiplen Problemlagen untergebracht. Signifikant ist die Kombination aus psychischen Einschränkungen, Suchtmittelabhängigkeit (Alkohol, Tabletten, harte Drogen), Verwahrlosungstendenzen und Verhaltensauffälligkeiten. Dieser Personenkreis zeigt oft wenig Krankheitseinsicht bzw. nimmt Hilfsangebote nicht an.

 

Es wird sozialpädagogische Betreuung angeboten, um die Menschen zu begleiten, ihnen passende Hilfen anzubieten und die Wohnungslosigkeit möglichst schnell zu beenden. Probewohnmaßnahmen helfen bei der Integration in Wohnraum und ermöglichen den Abschluss eines Mietvertrages nach einem Jahr.

 

Einige Menschen haben aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur leider große Probleme, Rücksicht auf andere zu nehmen. Davon sind sowohl Personal als auch Mitbewohner*innen betroffen. Die Gewaltvorfälle gegenüber Mitarbeiter*innen haben zugenommen. Sie sind durch den Sicherheitsdienst in der Unterkunft An der Horst und Arbeiten zu zweit in den dezentralen Unterkünften bestmöglich geschützt. Als weitere Maßnahme ist zusätzlich ein Seminar zur Gewaltprävention speziell für die Unterkunftswarte und Verwalter geplant.

 

Zukünftig sollen auch alternative Unterbringungsformen zur Vermeidung von Konfliktpotential gefunden werden. Es wird nach Lösungen gesucht, Ergebnisse liegen aber noch nicht vor.

 

Die Unterbringung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität und pflegerischem Bedarf hat zugenommen. Es muss beobachtet werden, ob dauerhaft ausreichend barrierearme Plätze vorhanden sind.

 

Leider werden auch immer wieder hilflose Personen von der Polizei oder nach Krankenhausentlassung in die Unterkunft An der Horst gebracht. Eine Sensibilisierung für die nicht vorhandenen Hilfsmöglichkeiten (keine Versorgung mit Lebensmitteln, keine Pflege) ist eine dauerhafte Aufgabe.

 

5. Zusammenfassung

 

Die Anzahl der in den städtischen Wohnungslosenunterkünften aufgenommenen Personen bewegt sich im Jahr 2022 auf dem Niveau der Vorjahre ab 2017 und damit weiterhin im vergleichsweise niedrigen Bereich.

 

Aufgrund der seit 2020 andauernden Corona-Pandemie erfolgte die Unterbringung von alleinstehenden Männern im Jahr 2022 fast ausschließlich in den dezentralen Unterkünften der Stadt Braunschweig. In der Gemeinschaftsunterkunft An der Horst wurden nner ab diesem Zeitpunkt nur noch in besonderen Einzelfällen und in Einzelzimmern neu untergebracht.

 

Hinzu kommt, dass die Kapazitäten in der Wohnungslosenunterkunft An der Horst durch den Brandschaden eines Wohnblocks (An der Horst 1) noch immer deutlich eingeschränkt sind. Am 02.07.2020 sind dort 14 Zimmer zur Unterbringung unbewohnbar geworden.

 

Aufgrund der genannten Umstände ist in den dezentralen Unterkünften die Zahl der Personen (31.12.2019: 125 Personen; 31.12.2020: 150 Personen; 31.12.2021: 131 Personen; 31.12.2022: 139 Personen) und Haushalte (31.12.2019: 78 Haushalte; 31.12.2020: 115 Haushalte; 31.12.2021: 108 Haushalte; 31.12.2022: 105 Haushalte) noch immer erhöht. Leider war nicht jede Person aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur in der Lage in dieser Unterbringungsform Fuß zu fassen. Es kam vermehrt zu Beschwerden aus der Nachbarschaft und von Vermieterseite, sodass einige der dezentral untergebrachten Personen leider nach einiger Zeit umgesetzt werden mussten. Unter dem Aspekt der Vermeidung der Ausbreitung von Covid-19 war das nicht immer einfach zu bewältigen. Die Verwaltung setzte auf verstärkte Aufklärung der Nutzer*innen und stellte teilweise aus Spenden und aus eigenen Mitteln Hygieneartikel, wie OP-Masken, seit Beginn der Pandemie zur Verfügung.

 

 

Die Auslastung der städtischen Wohnungslosenunterkünfte lag 2022 bei durchschnittlich

78 Prozent. Im Verlauf des Jahres gab es hier keine größeren Schwankungen.

 

Aufgrund der pandemischen Lage war im Jahr 2021 zu beobachten, dass die Menschen weniger umziehen. Auch im Jahr 2022 wurden als Nachwirkung der Pandemie immer noch weniger Umzüge registriert. Von einer Entspannung des Braunschweiger Wohnungsmarktes kann allerdings noch nicht ausgegangen werden. Insbesondere Personen mit erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt sind weiterhin benachteiligt und benötigen Unterstützung.

 

Im Vergleich zu anderen Kommunen sind in Braunschweig weniger Personen von Wohnungslosigkeit betroffen. Die Verwaltung führt dies auf eine gute Präventionsarbeit, die Erfolge der Arbeit der ZSW, die gute Zusammenarbeit mit sozialen Trägern und den erfolgreichen Kooperationen mit der Wohnungswirtschaft zurück.


 

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