Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20954

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die 161. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Bockelsberg“ sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Am Bockelsberg“, TH 25, beschlossen.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses (VA) ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan/ Bebauungsplan) um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Planungsziel und Planungsanlass

 

Die in Wenden ansässige Perschmann-Unternehmensgruppe beabsichtigt, den bestehenden Betrieb in nördlicher Richtung um ca. 2,8 ha zu erweitern und ein Logistikcenter für Werkstatt- und Betriebseinrichtung zu errichten. Die Vorhabenplanung sieht den Neubau eines modernen Logistik-Komplexes mit direkter Anbindung an das vorhandene Betriebsgelände vor. Das Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 14.800 m² soll auf den Flurstücken 76/65, 76/70 und 76/74  in der Flur 3 der Gemarkung Thune errichtet werden. Die Antragsteller haben dargelegt, dass sie zusammen mit der Stadt Braunschweig in der Verfügungsberechtigung der erforderlichen Grundstücke sind.

 

Das Unternehmen hat mit Datum vom 09.02.2023 einen entsprechenden Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt und darin auch erklärt, die Kosten für die Planung zu übernehmen.

 

Um eine passende städtebauliche Entwicklung zu steuern und eine Betriebserweiterung zur Sicherung des Standortes zu ermöglichen, sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen anzupassen. Somit dienen diese Bauleitplanverfahren der Schaffung der erforderlichen Baurechte für die vorgesehene Betriebserweiterung.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt die 161. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Bockelsberg“ sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Am Bockelsberg“, TH 25, mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Betriebsstandortes um ein Logistikcenter zu schaffen.

 

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise