Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20977
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Feuerwache Westerbergstraße", RN 46 Stadtgebiet zwischen Westerbergstraße, Fuhsekanal und Autobahnmeisterei / Alte Frankfurter Straße (Geltungsbereich A) Stadtgebiet zwischen Westerbergstraße und Geitelder Holz (Geltungsbereich B) Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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03.05.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
"1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und gemäß § 4 a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6, 7 und 8 zu behandeln.
- Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Feuerwache Westerbergstraße“, RN 46, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
- Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Am 17. April 2018 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, für das im Betreff genannte Stadtgebiet den Bebauungsplan „Feuerwache Westerbergstraße“, RN 46, aufzustellen.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer neuen Feuerwache an der Westerbergstraße als Technik- und Logistikwache und als Standort der Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr zu schaffen. Ferner soll eine öffentliche Grün- und Wegeverbindung geschaffen werden, die von der Gartenstadt/vom Ringgleisweg zur Westerbergstraße führt und dort seine Fortsetzung Richtung Geitelder Holz findet. Die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen auf Flächen entlang des Fuhsekanals im Geltungsbereich A und auf weiteren Flächen im Geltungsbereich B realisiert werden.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 7. November 2022 bis 7. Dezember 2022 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 6 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Die Leitungsträger haben Angaben zur Erschließung der Feuerwache gemacht. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat verschiedene Fragen gestellt, Kommentierungen vorgebracht, die teilweise die spätere Umsetzung betreffen und Empfehlungen zu Änderungen der Festsetzungen abgegeben, denen bereits zur öffentlichen Auslegung teilweise gefolgt wurde.
Die Autobahn GmbH hat der Festsetzung eines Fahrrechtes über das Gelände der Autobahnmeisterei Westerbergstraße 87 für eine Notausfahrt der Feuerwache aus planungsrechtlichen Gründen widersprochen und angeboten, dies im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung zu regeln. Diesem Angebot soll entsprochen werden. Da es sich bei der Autobahnmeisterei um eine Anlage handelt, die als „faktisch planfestgestellt“ eingestuft werden kann und auch ein Fahrrecht im Bebauungsplan eine darüberhinausgehende rechtliche Absicherung erfordern würde, soll der privatrechtlichen Vereinbarung gefolgt werden. Die Festsetzung eines Fahrrechtes war deshalb im Planentwurf der öffentlichen Auslegung bereits nicht mehr enthalten.
Erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4 a (3) BauGB
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 9. Februar 2023 bis 9. März 2023 durchgeführt.
Es wurden nur die von den Änderungen der Planung betroffenen Stellen beteiligt.
Die eingegangene Stellungnahme ist in der Anlage 7 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Die Autobahn GmbH hat Hinweise gegeben, die die Umsetzung der Planung betreffen, einer privatrechtlichen Vereinbarung über die Notausfahrt grundsätzlich zugestimmt und damit insgesamt keine Bedenken mehr gegen den Bebauungsplan. Am 21. März 2023 hat bereits das erste Gespräch zwischen der Verwaltung und der Autobahn GmbH zur rechtlichen Sicherung und Umsetzung der Notausfahrt stattgefunden. Über die Modalitäten und das weitere Vorgehen wurde ein Einvernehmen erzielt.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Am 7. Februar 2023 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 27. Februar 2023 bis 29. März 2023 durchgeführt.
Es gingen drei Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein, die nur ergänzende Hinweise jedoch keine Bedenken gegen die Planung enthielten. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 8 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Planänderungen nach dem Auslegungsbeschluss
Nach dem Auslegungsbeschluss und nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurden keine Änderungen an den Festsetzungen des Bebauungsplans RN 46 vorgenommen.
Biodiverse Dachbegrünung
In der Sitzung des APH am 01. Februar 2023 wurde darum gebeten zu prüfen, ob auch eine „biodiverse Dachbegrünung“ festgesetzt werden könne.
Für eine „biodiverse Dachbegrünung“ besteht keine abschließende Definition. Es handelt sich entweder um eine Extensivbegrünung auf einem Flachdach, die durch kleinere Überhöhungen/Sandschüttungen, aufgelegtes Totholz und/oder kleinere Steinschüttungen die zu erwartende Artenvielfalt (Biodiversität) erhöht. Da Flachdächer in der Regel immer auch auf eine Bekiesung ausgelegt sind, sollte eine alternative, extensive Begrünung mit den beschriebenen überschaubaren Strukturanreicherungen meist kein größeres statisches Problem darstellen, müsste jedoch statisch vorab berechnet werden.
Alternativ kann auch eine Intensivbegrünung mit durchweg stärkerem Substrataufbau gemeint sein, die eine Dachbegrünung mit Blütenpflanzen (Wildkräuter) und sogar Gehölzen in Kombination mit Sonderstrukturen wie u. a. Totholz, höherem Substratauftrag, Wasser- und Sandflächen beinhaltet. Eine solche Intensivbegrünung bietet ein breiteres Spektrum an Nahrungspflanzen sowie Fortpflanzungsstätten, Unterschlupf- und Überwinterungsmöglichkeiten für u. a. Insekten. Aufgrund des höheren Substratauftrages ergeben sich - je nach konkretem Schichtaufbau - weitere Vorteile, wie insbesondere in Hinblick auf die Rückhaltung von Regenwasser, auf das Kleinklima und auf den Wärmehaushalt von Gebäuden. Demgegenüber stehen höhere Erstellungskosten, höhere Pflegekosten und höhere Anforderungen an die Statik.
Der Fachbereich 65 beabsichtigt, für die neue Feuerwache eine gute Kombination einer aufgeständerten PV-Anlage mit einer möglichst umfassenden Dachbegrünung zu erreichen. Beide Anlagen müssen sach- und fachgerecht miteinander kombiniert werden. Um hier eine Festsetzung zu vermeiden, die eventuell in Konflikt zur PV-Anlage und zu sonstigen technischen Anforderungen steht, soll keine weitergehende Festsetzung zur Dachbegrünung getroffen werden. Da es sich um eine städtische Baumaßnahme handelt, kann hier auf die konkrete Ausführung laufend Einfluss genommen werden.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen 6, 7 und 8 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Feuerwache Westerbergstraße“, RN 46, als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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962,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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928,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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222 kB
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7
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(wie Dokument)
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893,8 kB
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8
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(wie Dokument)
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98,1 kB
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9
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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10
|
(wie Dokument)
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127,1 kB
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