Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20972
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuzuschnitt einiger Schiedsamtsbezirke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
|
Anhörung
|
|
|
|
18.04.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
|
Anhörung
|
|
|
|
18.04.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
Anhörung
|
|
|
|
19.04.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
|
Anhörung
|
|
|
|
27.04.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.05.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Zuschnitt folgender Schiedsamtsbezirke wird an die Gebietsgrenzen der (flächenmäßig identischen) Stadtbezirke angepasst:
- Schiedsamtsbezirk 1 = Gebiet des Stadtbezirks 322 (Nördliche Schunter-/Okeraue)
- Schiedsamtsbezirk 2 = Gebiet des Stadtbezirks 111 (Hondelage-Volkmarode)
- Schiedsamtsbezirk 7 = Gebiet des Stadtbezirks 130 (Mitte)
- Schiedsamtsbezirk 8 = Gebiet des Stadtbezirks 112 (Wabe-Schunter-Beberbach).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Braunschweig bei der Stadt Braunschweig als Folge früherer Ratsentscheidungen eingerichteten 12 Schiedsamtsbezirke (Bezirke 1 bis 14, die Bezirke 5 und 11 existieren aufgrund früherer Zusammenlegungen nicht mehr) orientieren sich derzeit flächenmäßig an den Grenzen von ein, zwei oder maximal drei Stadtbezirken, noch entsprechend dem bis Oktober 2021 gültigen Zuschnitt der Stadtbezirke.
1. Veränderungen nicht im gesamten Stadtgebiet erforderlich
Bei den folgenden Schiedsamtsbezirken hat sich durch die zum 1. November 2021 erfolgte Zusammenlegung/Verringerung der Stadtbezirke keine Veränderung beim Gebietszuschnitt der Schiedsamtsbezirke ergeben. Es besteht somit Deckungsgleichheit zwischen dem Stadtbezirk und dem Schiedsamtsbezirk, so dass es bei diesen Schiedsamtsbezirken keiner Veränderung bedarf:
- Schiedsamtsbezirk 3: Gebiet des Stadtbezirks 120 (Östliches Ringgebiet)
- Schiedsamtsbezirk 4: Gebiet des Stadtbezirks 212 (Südstadt-Rautheim-Mascherode)
- Schiedsamtsbezirk 6: Gebiet des Stadtbezirks 211 (Braunschweig-Süd)
- Schiedsamtsbezirk 9: Gebiet des Stadtbezirks 222 (Südwest)
- Schiedsamtsbezirk 10: Gebiet des Stadtbezirks 221 (Weststadt)
- Schiedsamtsbezirk 12: Gebiet des Stadtbezirks 310 (Westliches Ringgebiet)
- Schiedsamtsbezirk 13: Gebiet des Stadtbezirks 321 (Lehndorf-Watenbüttel)
- Schiedsamtsbezirk 14: Gebiet des Stadtbezirks 330 (Nordstadt-Schunteraue)
2. Veränderungsnotwendigkeiten
Diese Deckungsgleichheit bietet nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern bei der Suche nach der zuständigen Schiedsperson eine bessere Übersichtlichkeit, sondern auch den politischen Gremien und der Verwaltung. Es bietet sich daher an, auch bei den weiteren Stadt- bzw. Schiedsamtsbezirken diese Deckungsgleichheit herbeizuführen. Zukünftig ergäbe sich auch eine klare Zuständigkeit nur eines Stadtbezirksrates für die Wahl der jeweiligen Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk.
Für die folgenden Schiedsamtsbezirke wird eine Veränderung angestrebt:
- Schiedsamtsbezirk 1 umfasst bisher das Gebiet der ehemaligen Stadtbezirke 112 - Wabe-Schunter-Beberbach (nur der Bereich Bienrode-Waggum-Bevenrode), 322 - Veltenhof-Rühme und 323 - Wenden-Thune-Harxbüttel.
- Schiedsamtsbezirk 2 umfasst bisher das Gebiet der ehemaligen Stadtbezirke 112 - Wabe-Schunter-Beberbach (außer Bienrode-Waggum-Bevenrode), 113 - Hondelage und 114 – Volkmarode.
- Schiedsamtsbezirk 7 ist bisher deckungsgleich mit dem ehemaligen Stadtbezirk 131 – Innenstadt.
- Schiedsamtsbezirk 8 umfasst bisher das Gebiet des ehemaligen Stadtbezirkes 132 – Viewegsgarten-Bebelhof.
Es wird folgender Neuzuschnitt dieser vier Schiedsamtsbezirke vorgeschlagen:
- Im Zentrum der Stadt werden die bisherigen Schiedsamtsbezirke 7 und 8 zum neuen Schiedsamtsbezirk 7 vereint, um damit der räumlichen Struktur des Stadtbezirkes 130 – Mitte zu folgen; der Schiedsamtsbezirk ist damit deckungsgleich mit dem Gebiet des Stadtbezirks 130.
Auch bei den bisherigen Schiedsamtsbezirken 1 und 2 soll dem Neuzuschnitt der Stadtbezirke gefolgt werden:
- Schiedsamtsbezirk 1 soll dem Gebiet des Stadtbezirks 322 – Nördliche Schunter-/Okeraue entsprechen und
- Schiedsamtsbezirk 2 dem Gebiet des Stadtbezirks 111 – Hondelage-Volkmarode.
- Das Gebiet des Stadtbezirks 112 – Wabe-Schunter-Beberbach, das bislang jeweils hälftig den Schiedsamtsbezirken 1 und 2 zugehörig war, wird zum neuen eigenständigen Schiedsamtsbezirk 8, deckungsgleich mit dem kompletten Gebiet des Stadtbezirks 112.
Der vorgeschlagene Neuzuschnitt wurde mit der örtlich zuständigen Bezirksvereinigung Braunschweig des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) abgestimmt und von dort befürwortet. Das Amtsgericht Braunschweig als zuständige Fachaufsicht wurde von den beabsichtigten Veränderungen in Kenntnis gesetzt.
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat, wird in den betroffenen Stadtbezirken die erforderliche Neu- bzw. Wiederwahl von Schiedspersonen in der nächstmöglichen Stadtbezirksratssitzung durchgeführt.
