Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20862

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem Raumprogramm für die Erweiterung des Lessinggymnasiums und der Grundschule Wenden um eine Zwei-Fach-Sporthalle und ein gemeinsam genutztes Mensagebäude, wie im Sachverhalt in Ziffer 2., Absatz. 1, und Ziffer 3., Absätze 1 bis 4, beschrieben, wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Ausgangslage; Raumbedarfe für die Schulen im Stadtteil Wenden

 

Im Stadtteil Wenden liegen in unmittelbarer Nachbarschaft am Heideblick die Grundschule Wenden und das Lessinggymnasium.

 

Lessinggymnasium

Das Lessinggymnasium ist eines von drei Gymnasien, die zukünftig fünfzügig geführt werden sollen (vgl. Ds. 17-05461). Die Erweiterung der Raumkapazitäten für eine Fünfzügigkeit am Lessinggymnasium erfolgte in einem 1. Bauabschnitt mittels mobiler Raumeinheiten

(s. Ds. 18-08465). Es wurden 12 Unterrichtsräume (9 Allgemeine Unterrichtsräume und

3 Kursräume) geschaffen. Mit dem VA-Beschluss aus März 2022 (Ds. 21-17178) werden in einem 2. Bauabschnitt weitere Allgemeine Unterrichtsräume und Fachunterrichtsräume realisiert: „Für ein künftig in allen Schuljahrgängen des Sekundarbereichs I fünfzügig geführtes Gymnasium fehlen dem Lessinggymnasium 14 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) und

3 Differenzierungsräume à 62 m². Für die Jahrgänge 11 bis 13 werden darüber hinaus

3 kleinere AUR mit je 50 m² benötigt. Kleine Differenzierungsräume à 20 m² sind ebenfalls herzustellen. Im Bereich der Naturwissenschaften fehlen räumliche Ressourcen, sodass empfohlen wird, die Bestandsräume für die Naturwissenschaften Bio und Chemie vorzuhalten und für Physik neue räumliche Ressourcen im Erweiterungsbau zu schaffen. Es werden weiterhin ein Fachunterrichtsraum (FUR) für Darstellendes Spiel, 3 FUR Musik, 1 Pflegeraum und 3 Büros/Besprechungsräume für verschiedene Funktionen benötigt.“ (vgl.

Ds. 21-17178).


Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass dem Lessinggymnasium die Räume, die bisher in der benachbarten Grundschule Wenden genutzt werden konnten, mit der erwarteten Vierzü-

gigkeit und dem Ganztagsbetrieb der Grundschule (vgl. Grundschule Wenden) nicht mehr im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen werden. Der fast vollständige Wegfall dieser Raumressourcen für das Lessinggymnasium in der Grundschule führt dazu, dass die im

2. Bauabschnitt zu realisierende bauliche Erweiterung deutlich größer ausfällt, als bei der Entscheidung über die erste Erweiterung im Jahre 2018 erkennbar war. Das VgV-Verfahren zur Beauftragung der Architektenleistung für den 2. Bauabschnitt ist bereits abgeschlossen. Die Vergabeverfahren für die übrigen Ingenieurleistungen laufen bereits. Mit einer Fertigstellung und Inbetriebnahme des 2. Bauabschnittes ist nicht vor Ende 2026 zu rechnen.

 

Während der Übergangszeit bis zur Fertigstellung des 2. Bauabschnittes ist es vorübergehend erforderlich, ein Interim für das Lessinggymnasium einzurichten, um den schrittweisen Wegfall von Räumen in der Grundschule Wenden (infolge der aufwachsenden Vierzügigkeit) abzufedern. Dieses Interim soll ab dem Schuljahresbeginn 2024/2025 zur Verfügung stehen. Aktuell werden die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Interim geklärt, das nach Möglichkeit bis zu 10 AUR umfassen soll und wenn möglich auf der Grünfläche Heideblick 14 vor der dortigen Kindertagesstätte errichtet werden sollte.

 

Grundschule Wenden

Mit der Realisierung der beiden Bauabschnitte des Neubaugebietes „Wenden-West“ in den kommenden Jahren wird sich die derzeit fast durchgängig dreizügig geführte Grundschule Wenden zukünftig zu einer vierzügigen Grundschule entwickeln. Erstmalig im Schuljahr 2025/2026 könnte der erste Jahrgang vierzügig zu führen sein. Ab dem Schuljahr 2026/2027 setzt der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz in Grundschulen jahrgangsweise aufsteigend im Jahrgang 1 ein. Grundsätzlich verfügt das Bestandsgebäude über ausreichend Räume, die es ermöglichen, die Grundschule in den Ganztagsbetrieb zu führen. Unter Berücksichtigung der derzeit noch vom Lessinggymnasiums genutzten Unterrichtsräume (die mit der Zunahme der Zügigkeit der Grundschule schrittweise freigezogen werden müssen) sind die räumlichen Ressourcen insgesamt ausreichend, um alle Bedarfe für eine vierzügig geführte Ganztagsgrundschule vorzuhalten, mit Ausnahme von der Mensa mit Küchenbereich und der Sporthalle. Neben einem pädagogischen Konzept für den Ganztagsbetrieb muss auch ein räumliches Konzept für die dann künftig vierzügige Ganztagsgrundschule Wenden erarbeitet werden. Diese Planung für den Aus- bzw. Umbau des Bestandsgebäudes wird gesondert untersucht und zu einem späteren Zeitpunkt den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Start des Ganztagsbetriebs der Grundschule Wenden wird wesentlich davon abhängen, wann die von beiden Schulen zu nutzende Mensa mit Küchenbereich errichtet sein wird. Dieses ist frühestens zum Schuljahresbeginn 2027/2028 denkbar.

 

 

2. Raumprogramm für die Zwei-Fach-Sporthalle

 

Aktuell verfügt die Grundschule Wenden über 0,7 Sportanlageneinheiten (AE) und das Lessinggymnasium über 3,0 AE (Drei-Fach-Sporthalle). Der künftige zusätzliche Bedarf an beiden Schulen (unter Berücksichtigung der Fünfzügigkeit des Gymnasiums und der Vierzügigkeit der Grundschule) kann durch den Neubau einer Zwei-Fach-Sporthalle nach dem Standardraumprogramm für Sporthallen vollumfänglich abgedeckt werden. Da die Drei-Fach-Sporthalle des Lessinggymnasiums bereits über eine Zuschauertribüne verfügt, soll auf die Tribüne in der neuen Zwei-Fach-Sporthalle verzichtet werden. Die Sporthalle hat - entsprechend den Festlegungen im Standardraumprogramm - eine Hallenfläche von 990 m² und eine lichte Höhe von 8 m.

 

Aus vereinssportlicher Sicht besteht ein großes Interesse, in der neuen Zwei-Fach-Sporthalle für die Ausübung des Fechtsports eine entsprechende fest eingebaute technische Ausstattung vorzuhalten. Die bisher genutzte Sporthalle Klint verfügt darüber nicht und hat eine geringere Kapazität. Das variable Equipment würde in der neuen Sporthalle weitergenutzt bzw. vom Verein gestellt. Der Verein, der die feste Ausstattung exklusiv nutzt, die für eine schulische Nutzung innerhalb des Curriculum Sport nicht notwendig ist, beteiligt sich finanziell. Zudem ergeben sich durch die vom Verein für Veranstaltungen genutzte Halle des Lessinggymnasiums (Versammlungsstätte) durch die unmittelbare Nähe kurze Wege und Synergieeffekte. Im Falle einer Realisierung würde die Unterbringung der variablen Ausstattung Kapazitäten eines kleinen Geräteraums binden und zu Mehrkosten für die festeingebaute technische Ausstattung von rd. 50.000 € zuzüglich Planungskosten, Sicherheitszuschlag und Indizierung von ca. 50.000 €hren. Der Geräteraum für den Vereinssport sollte dann eine Fläche von ca. 30 m² haben. Um den Flächenansatz nach dem Standardraumprogramm insgesamt nicht auszuweiten, würde der Geräteraum der Schulen um etwa 15 m² kleiner ausfallen (92,5 m² statt 107,5 m²). Diese Reduzierung ist für die Schule unkritisch. Die Fechtsportabteilung des MTV Braunschweig ist sehr renommiert und erzielt regelmäßig gute bis sehr gute sportliche Erfolge. Auch die Kinder- und Jugendarbeit ist exzellent. Der MTV ist größter Sportverein in Braunschweig und deckt ein außerordentlich umfangreiches und vielfältiges breiten- und leistungssportliches Spektrum an Angeboten ab. Aus Vereinssicht wird die Möglichkeit gesehen, bei Interesse der Schulen Fecht-AGs für Schüler:innen anzubieten.

 

 

3. Raumprogramm für die Mensa mit Küchenbereich

 

Mit dem notwendigen Neubau einer Mensa mit Küche und Nebenräumen sollen die Bedarfe für die Mittagessenversorgung sowohl für die Grundschule Wenden als auch für das Lessinggymnasium abgedeckt werden. Die vorhandene Mensa des Lessinggymnasiums reicht für das künftig zu erwartende Schüler:innenaufkommen nicht aus. Die Mensa wird daher zu einer Cafeteria für die Oberstufe umgestaltet. r die Schüler:innen des Sekundarbereichs I soll künftig in dem neuen Mensabereich ein Mittagessen angeboten werden. Als Infrastruktur wird hierfür für beide Schulen Folgendes benötigt:

 

Eine teilbare Mensa mit Küche und Nebenräumen für insgesamt ca. 380 Mittagessen in drei Schichten der Grundschule Wenden und ca. 310 Mittagessen in zwei Schichten des Lessinggymnasiums. Als Produktionsverfahren ist für beide Schulen sowohl eine Frischküche als auch Cook & Chill oder Cook & Freeze denkbar, wobei bei der Grundschule eine Ausgabe des Essens in Schüsseln und beim Lessinggymnasium auf Tabletts erfolgen soll. Weiterhin soll die Mensa multifunktional auch als Aula für die Grundschule genutzt werden können

(z. B. für die Einschulungsfeier). Für den Teilbereich der Mensa der Grundschule ist von einer Fläche von 154 m² nach dem Standardraumprogramm für Ganztagsgrundschulen auszugehen, für den Teilbereich der Mensa des Gymnasiums von einer Fläche von 192 m² nach dem Standardraumprogramm für Gymnasien. Für eine multifunktionale Nutzung soll nach Möglichkeit die gesamte Mensafläche herangezogen werden. Der gesamte Küchenbereich soll 250 m² nicht überschreiten. Synergien, die Küchenfläche zu verringern, sollen geprüft werden.

 

Das Sporthallen-/Mensa-Gebäude soll in einem Baukörper realisiert werden und ein gemeinsames Foyer erhalten, in dem sich dann auch eine ausreichende Anzahl an WCs befinden wird. Die Mensa erhält keine separaten WCs. Das Gebäude soll so platziert werden, dass es von Schüler:innen beider Schulformen auf einem kurzen und sicheren Weg erreicht werden kann. Der vorgesehene Standort auf dem Gelände des Lessinggymnasiums gewährleistet dies.

 

Die in den vorbeschriebenen konzeptionellen Überlegungen berücksichtigten Flächenansätze für infrastrukturelle Bedarfe (z. B. Anzahl und Verteilung der WC-Anlagen) sind im Rahmen der konkreten Planungsphasen entsprechend des dann vorliegenden Entwurfskonzeptes unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Regelungen bedarfsgerecht und wirtschaftlich anzupassen. Dies kann Auswirkungen auf den Gesamtflächenbedarf sowie die Projektkosten haben.

 

Bis zur Fertigstellung des Mensa-Neubaus wird die vorhandene Mensa im Lessinggymnasiums wegen der jahrgangsweise ansteigenden Fünfzügigkeit immer stärker frequentiert werden. Um mehr Schüler:innen eine Mittagesseneinnahme zu ermöglichen, soll die benachbarte sog. „Gläserne Fuge“ (Übergang zur Aula) mit zusätzlichem Mensagestühl möbliert werden. Weiterhin ist geplant, die Zahl der Schließfächer zu erhöhen.

 

 

Die Raumprogramme für die Zwei-Fach-Sporthalle und die Mensa mit Küchenbereich sind mit den Schulen abgestimmt.

 

Als Anlage ist ein Lageplan zu einer möglichen Platzierung des gemeinsamen Baukörpers von Zwei-Fach-Sporthalle und Mensa beigefügt.

 

 

4. Außensportanlage des Lessinggymnasiums

 

Die Neuanlage der Außensportanlage ist erforderlich, da aufgrund der Vorgaben des geltenden Bebauungsplans die beschriebenen baulichen Erweiterungen für beide Schulen unter Einbeziehung einer Teilfläche der jetzigen Außensportanlage des Lessinggymnasiums realisiert werden müssen. Die jetzige Außensportanlage, die in ihrer Fläche reduziert werden muss, erhält eine Umgestaltung. Auch auf einem verkleinerten Areal soll nach Möglichkeit mindestens die Infrastruktur für alle bisherigen sportlichen Aktivitäten (Laufen, Weitsprung, Sprint, Ballsport etc.), die nach curricularen Vorgaben erforderlich ist, zur Verfügung stehen. Bei der Konzeption der Neugestaltung der Außensportanlage soll die Schule intensiv eingebunden werden.

 

 

5. Kosten und Finanzierung

 

r das Gesamtvorhaben wird mit einem groben Kostenrahmen von rd. 20,7 Mio. € gerechnet. Der Kostenrahmen beinhaltet Indexierungen bis zum Jahr 2026 und ist an die ersten Ausschreibungen geknüpft. Zu dem Gesamtvorhaben gehören der Neubau von einer Zwei-Fach-Sporthalle/Mensa mit geschätzten Gesamtkosten von rd. 19,3 Mio. € und die Neugestaltung der Außensportanlage des Lessinggymnasiums mit geschätzten Gesamtkosten von rd. 1,4 Mio. €.

 

Im Haushaltsplan 2023 ff / IP 2022-2027 sind bei dem Projekt „GS Wenden / Neubau Zwei-

Fach-Sporthalle (4E.210378)“ die folgenden Finanzraten eingeplant:

 

Gesamt

-T€-

2022

-T€-

2023

-T€-

2024

-T€-

2025

-T€-

2026

-T€-

2027

-T€-

Restbedarf -T€-

7.300

100

0

100

3.000

4.100

0

0

 

Der zusätzliche Finanzbedarf soll haushaltsneutral im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanungen berücksichtigt werden.

 

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Anlagen

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