Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-20717
Grunddaten
- Betreff:
-
Gefahrenstelle Kehrbeeke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- BIBS-Fraktion, CDU-Fraktion, Tobias Zimmer (FDP) im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Beantwortung
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02.03.2023
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19.04.2023
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07.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Leider ist die Gefahrenstelle auf der Kehrbeeke immer noch nicht beseitigt. Auch durch den Hinweis durch Beschilderung auf die Gefahrenstelle wurde die Situation nicht verbessert. Die Gleisanlage an der Kehrbeeke befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Braunschweig, dennoch verlaufen die Gleise über eine öffentliche Straße. Sie ist die direkte Verbindung der radfahrenden Schülerinnen und Schüler zu den weiterführenden Schulen sowie Arbeitnehmer*innen aus dem Bezirk 112. Die Verkehrssicherungspflicht für diesen Bereich liegt beim Eigentümer und obwohl der Stadt zwei Schriftstücke von den Hausärzten aus Bienrode und Waggum bereits seit Jahren vorliegen, dass ihre Patienten häufig Verletzungen durch Stürze an dieser Stelle erleiden, bleibt die Stadt weiterhin nicht zielführend tätig. Da die Gleisanlage nicht ohne Zustimmung verändert werden darf, befindet sich die Verwaltung jedoch seit mehren Jahren mit dem Eigentümervertreter im Austausch, um eine dauerhafte Lösung zu erzielen. Die Verwaltung sah vor, ein Spurrillendichtprofil einzubauen, das bedeutet im Wesentlichen die Verfüllung der Fuge neben dem Gleis mit einem Kunststoffteil. Nach heutigem Stand 13.2.2023 ist das inzwischen auf jeweils einer Seite der Schienen realisiert worden (Siehe Foto).
Es ist jedoch unklar ob die andere Seite auch verfüllt werden soll und / oder warum, denn das Problem sind nicht die Fugen neben den Gleisen sondern die glatten Oberflächen der Gleise ansich. Es wurde uns von einem erneuten schweren Sturz bei Trockenheit berichtet.
Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Was spricht gegen die Abdeckung der Gleise durch geeignete Matten?
2. Ist die „ Verfüllung“ der anderen Seite der Gleise geplant und wenn ja, wann soll dies umgesetzt werden?
3. An wen können sich Verunglückte nach einem Sturz wenden, um eventuelle Ansprüche geltend zu machen?
Gez.
Tatjana Jenzen Michael Berger Tobias Zimmer
BIBS CDU FDP
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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294,1 kB
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