Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20724-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Defibrillatoren im Sportbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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19.04.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach
(DS 23-20724) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1.:
Keine städtische Sportanlage ist mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) ausgestattet.
Eine gesetzliche Grundlage bzw. eine gesetzliche Verpflichtung zur Anschaffung von AEDs besteht nicht. Werden Defibrillatoren vorgehalten, ist jedoch die gesetzliche Verpflichtung zur Einweisung nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung zu beachten. Das Vorhalten von Defibrillatoren erfordert daher die Schulung von betrieblichen Ersthelfern in wiederkehrenden Abständen.
Diesem Aufwand steht nach fachlicher Analyse (Quelle: Dt. Ärzteblatt) ein äußerst geringer Bedarf gegenüber. So wurde der Landtag in Düsseldorf bereits 2003 mit AEDs ausgestattet und mehr als 50 Mitarbeiter zu Ersthelfern ausgebildet. Dennoch kam es bei über 1 Mio. Besuchern zu keinem einzigen Einsatz. Erfahrungen aus anderen Einrichtungen bestätigen diese Analyse.
Zu Frage 2.:
Zukünftige Anschaffungen von Defibrillatoren sind vor diesem Hintergrund derzeit nicht geplant.
Zu Frage 3.:
Die Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig enthält keinen Fördertatbestand für die Anschaffung von Defibrillatoren. Aus diesem Grund ist eine Förderung der Anschaffung nicht möglich.
