Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20903-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nicht mehr legale Anlagen zur Regenwasserversickerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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04.04.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 20. März 2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.) Die Untere Wasserbehörde teilte zur Zulässigkeit der Sickerschächte in Wenden Folgendes mit:
Einleitungen in die Gewässer, hierzu zählt auch das Grundwasser, müssen dem Stand der Technik entsprechen. Nach § 57 Abs. 1 WHG dürfen Erlaubnisse auch für Regenwassereinleitungen nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so geringgehalten werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. Das Regelwerk der DWA beschreibt den aktuellen Stand der Technik.
Für vorhandene Einleitungen gibt es keinen Bestandsschutz. Vielmehr sind wasserrechtliche Erlaubnisse gem. § 100 Abs. 2 WHG regelmäßig sowie aus besonderem Anlass zu überprüfen und soweit erforderlich anzupassen.
Konkret werden zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs „Stand der Technik“ für die Beurteilung von Versickerungsanlagen das Merkblatt DWA-M 153 und für die Einleitung in Oberflächengewässer die Arbeitsblätter A102 der DWA herangezogen.
Die Sickerschächte in Wenden entsprechen dem Stand der Technik nicht und haben auch keinen Bestandsschutz.
Zu 2.) Ein Quartier in dem die Situation ähnlich zur Situation in Wenden ist, ist nicht bekannt.
Zu 3.) Da keine zu Wenden vergleichbaren Quartiere bekannt sind, gibt es hierfür keine Planungen. Einzelfälle werden im Zuge von Straßensanierungen beseitigt. Dabei wird geprüft, ob eine Versickerung durch die belebte Bodenzone (Muldenversickerung) möglich ist, da in der Regel kein Regenwasserkanal vorhanden ist.
