Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20915-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Anfrage der BIBS-Fraktion beantwortet die Verwaltung in Abstimmung mit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Haltestelle Luisenstraße ist über einen durch LSA gesicherten Überweg auf der Ostseite in beiden Fahrtrichtungen erreichbar. Der unmittelbare Gleisbereich ist nicht signalisiert. Die Querung des Gleisbereiches ist in den Räumzeiten der Signalisierung der Fahrbahnen berücksichtigt.

 

Entlang des stadteinwärtigen Gleises westlich der Haltestelle ist ein ca. 40 m langer Trampelpfad festzustellen. Darüber hinaus gibt es einen Trampelpfad am Westende der Haltestelle senkrecht zu den Gleisen. Dies weist auf ein Queren der Straße hin sowie auf ein verbotswidriges Queren der Gleise. Das Betreten des besonderen Gleiskörpers außerhalb von Überwegen stellt gemäß Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

Abhilfe hinsichtlich des Querens kann ein Gitter zwischen den Gleisen schaffen. Alternativ zu einem Mittelgitter wäre die Einrichtung eines weiteren LSA-gesicherten Überweges am Westende der Haltestelle über Gleis und Fahrbahnen denkbar. Hinsichtlich der Vermeidung von Trampelpfaden entlang der Gleise böte sich ggf. eine abwehrende Bepflanzung an, allerdings zeigt die Erfahrung, dass im Zweifel dann direkt auf den Gleisen gegangen wird.

 

Die Haltestelle Luisenstraße entspricht den Regeln der Technik und ist von der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) abgenommen. Planungen seitens der BSVG zu Veränderungen an der Haltestelle Luisenstraße bestehen aktuell nicht. Aber selbstverständlich ist die BSVG offen sich mit Änderungsvorschlägen zu befassen.

 

Der letzte, mit dem aktuellen Fall nicht vergleichbare Unfall an dieser Haltestelle ereignete sich im Jahre 2014.

 

Zu 2.:

Hinsichtlich des Querens von Gleisen in der Haltestelle gibt es die bauliche Lösung eines Mittelgitters oder ggf. zusätzlicher LSA-gesicherter Überwege (s. o.). Derzeit gibt es keine Erkenntnisse der BSVG, die auf ein strukturelles Sicherheitsproblem an Haltestellen hindeuten. In Bezug auf das Fahrpersonal wird im Falle stark frequentierter Haltestellen oder bei erkennbarer Gefahr des Betretens des Gleisbereiches durch Passanten die Geschwindigkeit der Bahn herabgesetzt, ggf. geklingelt und erhöhte Bremsbereitschaft hergestellt.

 

Ein grundsätzlicher Hinweis: Absolute Sicherheit zu jedem Zeitpunkt kann im öffentlichen Kraftverkehr nicht gewährleistet werden. Ein Grundrisiko besteht für alle Verkehrsteilnehmenden, auch für Schülerinnen und Schüler.

 

Zu 3.:

Nach Unfallstatistik der BSVG lässt sich an keiner Haltestelle anhand von statistischen Häufungen ein erhöhtes Risiko für Passantinnen und Passanten bzw. Schülerinnen und Schüler feststellen. Diese Art von Unfällen ist glücklicherweise derart selten, dass es sich um statistisch nicht sinnvoll auswertbare Einzelfälle handelt.

 

Seitens der Polizei Braunschweig wird dies gegenüber der BSVG bestätigt. Die Unfallstatistik der Polizei Braunschweig ergibt, dass es in den Betrachtungszeiträumen 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 an keiner Haltestelle in Braunschweig zu einer Häufung von Unfällen mit Beteiligung von Zufußgehenden gekommen ist.

 

Grundsätzlich beobachtet die BSVG eine Steigerung von kritischen Situationen durch die Ablenkung von Verkehrsteilnehmern, die auf die Nutzung elektronische Geräte (Smartphones, Kopfhörer u.Ä.) zurückzuführen ist. Die BSVG prüft daher bereits mit der Polizei Braunschweig Möglichkeiten zur Aufklärung in diesem Bereich, beispielsweise in Form einer Social-Media-Kampagne.

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