Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20919-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kriterien der Verwaltung für die Auswahl der Sicherheitsdienste für städtische Liegenschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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04.04.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Fraktion BIBS vom 22.03.2023 teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Zu 1.:
Die Verwaltung setzt grundsätzlich nur Sicherheitsdienste ein, die entsprechend DIN 15602 oder DIN 77200, DIN EN ISO 9001:2015 (oder vergleichbar) zertifiziert sind und über eine Alarmzentrale verfügen. Im Zuge der Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen werden zusätzlich explizit u. a. folgende Anforderungen gestellt:
- Drei Referenzen von vergleichbaren Leistungen
- Überwiegend vollbeschäftigtes Personal zur Qualitätssicherung
- Kontinuierliche Aus- und Fortbildung
- Erfüllung folgender Voraussetzungen des Personals:
o geistige und körperliche Eignung
o freundliche und angemessene Umgangsformen
o Belastbarkeit in Stresssituationen
o gepflegtes und angemessenes Erscheinungsbild
In besonderen Einsatzsituationen, wie der Unterbringungen von Geflüchteten, werden die beauftragten Unternehmen ausdrücklich angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass die eingesetzten Sicherheitskräfte sich gegenüber den Geflüchteten und Mitarbeiter:innen der AG/Besucher:innen stets höflich und angemessen zu verhalten haben.
- Nachweis zur Teilnahme Integrationsschulung und Schulung zu deeskalierendem Verhalten
Auf die Mitteilung 22-17768, in der die Anforderungen an Sicherheitsdienste in der Wohnungslosen- und Geflüchtetenunterbringung ausführlich beschrieben worden sind, wird ergänzend hingewiesen.
Zu 2.:
Die Auswahl des Personals obliegt dem Anbieter. Sein Personal hat die o. g. Forderungen zu erfüllen.
Zu 3.:
Die relevanten Standards für die Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen sind unter 1. beschrieben. Negative Vorfälle sind der Verwaltung aus der Vergangenheit bisher nicht bekannt.
