Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20741

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens zur Änderung der Bahnsicherungsanlage Celler Heerstraße (K 1) in Watenbüttel gemäß § 18 AEG die als Entwurf beigefügte Stellungnahme (Anlage) abzugeben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. e der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm sind Zustimmungen zu städtischen Stellungnahmen in verkehrlichen Planfeststellungsverfahren (Plangenehmigung) auf den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben übertragen.

 

Anlass:

Die DB Netz AG hat als Vorhabenträgerin beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, den Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung für das Bauvorhaben „Änderung Bahnübergang Celler Heerstraße (K 1) in Watenbüttel“ gestellt. Gemäß § 74 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, das Benehmen herzustellen. Im Vorfeld haben bereits fachliche Abstimmungen mit dem beauftragten Ing.-Büro für Sicherungstechnik und Bau mbH aus Dresden stattgefunden. Dies ersetzt jedoch nicht die notwendige Beteiligung der Stadt Braunschweig in einem Planfeststellungsverfahren. Vor diesem Hintergrund ist die Abgabe einer gesamtstädtischen Stellungnahme bis zum 12.05.2023 notwendig.

 

Maßnahmen Bahnübergang (BÜ) Celler Heerstraße

Der Bahnübergang befindet sich an der eingleisigen, nicht elektrifizierten Nebenbahn-Strecke 1722 Celle – Braunschweig-Gliesmarode. Die Strecke ist momentan nur noch zwischen Braunschweig-Gliesmarode und Braunschweig RAUA (Anschluss Restabfallumschlaganlage) in Betrieb.

 

Es sind folgende Maßnahmen geplant:

-       Errichtung einer automatischen Lichtzeichenanlage mit Halbschranken und Gehwegschranken sowie Rückbau der vorhandenen Bahnübergangssicherungsanlage

-       Erneuerung der Bahnübergangsbefestigung, Austausch von Schwellen

-       Erneuerung der Fahrbahn der kreuzenden Straße

-       Aufweitung der Feldwegeinmündung nordöstlich des BÜ (Quadrant III)

-       Erneuerung des vorhandenen Geh-/Radweges (Breite 3,20 im Bereich des BÜ (Braunschweiger Standard) mit Übergang in den Bestand von etwa 1,80 m)

-       Errichtung eines Schalthauses zur Aufnahme der Sicherungstechnik inkl. Zuwegung und Rückbau des vorhandenen Schalthauses

-       Herstellung der erforderlichen Gleis- und Straßenquerungen für Kabel im Bereich des BÜ

-       Anpassung der Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, der Elektrotechnik und Telekommunikation einschließlich der Kabelanlage an die neuen baulichen Gegebenheiten

 

Die Kosten der Maßnahme werden vollständig von der DB Netz AG, dem Bund und dem Land getragen. Der Stadt entstehen keine Kosten. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2023 (Baubeginn).

 

Abb. 1: Kreuzungsplan - Straßenplanung


 

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Anlagen

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