Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20954
Grunddaten
- Betreff:
-
161. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Bockelsberg" und Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Am Bockelsberg", TH 25 Stadtgebiet westlich der Straße Am Bockelsberg, nördlich der Ortsgrenze von Wendebrück und östlich des Mittellandkanals Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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Anhörung
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18.04.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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03.05.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses (VA) ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan/ Bebauungsplan) um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Planungsziel und Planungsanlass
Die in Wenden ansässige Perschmann-Unternehmensgruppe beabsichtigt, den bestehenden Betrieb in nördlicher Richtung um ca. 2,8 ha zu erweitern und ein Logistikcenter für Werkstatt- und Betriebseinrichtung zu errichten. Die Vorhabenplanung sieht den Neubau eines modernen Logistik-Komplexes mit direkter Anbindung an das vorhandene Betriebsgelände vor. Das Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 14.800 m² soll auf den Flurstücken 76/65, 76/70 und 76/74 in der Flur 3 der Gemarkung Thune errichtet werden. Die Antragsteller haben dargelegt, dass sie zusammen mit der Stadt Braunschweig in der Verfügungsberechtigung der erforderlichen Grundstücke sind.
Das Unternehmen hat mit Datum vom 09.02.2023 einen entsprechenden Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt und darin auch erklärt, die Kosten für die Planung zu übernehmen.
Um eine passende städtebauliche Entwicklung zu steuern und eine Betriebserweiterung zur Sicherung des Standortes zu ermöglichen, sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen anzupassen. Somit dienen diese Bauleitplanverfahren der Schaffung der erforderlichen Baurechte für die vorgesehene Betriebserweiterung.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die 161. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Bockelsberg“ sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Am Bockelsberg“, TH 25, mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Betriebsstandortes um ein Logistikcenter zu schaffen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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615,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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571,8 kB
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