Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-20433-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 24.01.2023 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Es sollen verdeckte Geschwindigkeitsmessungen auf der Strecke Fallerslebertorwall Wendentorwall durchgeführt werden.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat in der Zeit vom 14.03.2023 bis 21.03.2023 zwei Geschwindigkeitsprofile mit Hilfe von Seitenstrahlradargeräten am Fallersleber-Tor-Wall gegenüber des Grundstücks Nr. 7 und am Wendentorwall vor dem Grundstück Nr. 20 erhoben. Beide Bereiche sind als Fahrradstraße ausgewiesen, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

Messstelle

Fallersleber-Tor-Wall ggü. Nr. 7

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

14.03.2023

bis

21.03.2023

Seitenstrahlradargerät: 1

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Wendentorwall

Theaterwall

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

4.553

57

5.342

80

9.895

65

31 bis 40

 

2.819

35

1.098

16

3.917

30

41 bis 50

 

564

7

205

3

769

4

51 bis 60

 

29

1

28

1

57

1

61 bis 70

 

2

0

5

0

7

0

> 70

 

0

0

2

0

2

0

 

 

7.967

100

6.680

100

14.647

100

 


 

Messstelle

Wendentorwall 20

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

14.03.2023

bis

21.03.2023

Seitenstrahlradargerät: 2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Fallersleber-Tor-Wall

Am Wendentor

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

2.161

67

3.174

50

5.335

55

31 bis 40

 

1.011

27

2.664

42

3.675

33

41 bis 50

 

187

5

481

6

668

9

51 bis 60

 

19

1

33

2

52

2

61 bis 70

 

2

0

3

0

5

1

> 70

 

0

0

0

0

0

0

 

 

3.380

100

6.355

100

9.735

100

 

Insgesamt ist festzustellen, dass an beiden Standorten jeweils in beiden Fahrtrichtungen meist der überwiegende Teil der erfassten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig gefahren ist. Es liegen für alle Fahrtrichtungen beider Standorte Geschwindigkeitsübertretungen vor, wonach ein Großteil der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bis zu 10 km/h schneller als erlaubt fuhr. Darüber hinaus wurden von einem geringeren Teilhere Geschwindigkeiten von über 40 km/h gefahren. Die Verwaltung bewertet die Messergebnisse daher als problematisch.

 

Turnusmäßige Geschwindigkeitskontrollen mit dem Mess-Kfz erfolgen von der Verwaltung aktuell am Wendentorwall. In Abhängigkeit von den Messergebnissen werden die Überwachungsrhythmen angepasst. Zuletzt wurde am 16.03.2023 in dem Bereich kontrolliert, dabei wurden 85 Kfz gemessen und 7 Verstöße (8,2 %) zur Ahndung angezeigt. Die Kontrollen werden auch künftig dort erfolgen.


 

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