Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-21036
Grunddaten
- Betreff:
-
Verschmutzungen im Magniviertel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Frakt. B90/Grüne im Stadtbezirksrat 130
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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zur Beantwortung
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18.04.2023
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30.05.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemeinsam mit der Stadtverwaltung bemüht sich der Stadtbezirksrat um den Erhalt und die Aufwertung unserer Altstadt. In den nächsten Monaten wird im Rahmen eines Modellprojektes der Ölschlägern eine Fußgängerzone werden mit mehr Außengastronomie und zusätzlichen Grünflächen. Die zwei Hauptzugänge aus der Innenstadt ins Magniviertel hinein vermitteln den Besuchern allerdings durch die starke Verschmutzung einen schlechten Eindruck von unserer Altstadt und auch von der Stadt Braunschweig. Insbesondere das Umfeld der Immobilie Galeria Kaufhof entspricht aus unserer Sicht nicht den hygienischen Anforderungen an unsere Innenstadt.
Wir werden als Mitglieder des Stadtbezirkes Mitte daher immer wieder angesprochen auf Verschmutzungen des Magniviertels durch Taubenkot (siehe Bild 1, Umfeld des ehem. Galeria Kaufhof, Foto vom 3. April 2023 ) und auch auf zerfledderte, großflächig verwehte Haufen der NB am Ackerhof (siehe Bild 2, Foto vom 25. März 2023). Leider sind dies keine Einzelfälle, sondern nur Beispiele für einen Dauerzustand.
Auf schriftliche Bitte an die Verwaltung um Abhilfe wurde uns geantwortet, dass man nicht zuständig sei, da die Verschmutzungen „auf privaten Flächen“ erfolgen, „daher besteht leider nur geringer Einfluss und rechtliche Handhabe“.
Eine telefonische Anfrage im Referat „Unser sauberes Braunschweig“ ergab lediglich die Auskunft, dass für beide Verschmutzungstatbestände die Stadtverwaltung nicht tätig werden wird, „es handele sich dabei nicht einmal um Ordnungswidrigkeiten“.
Dies vorausgeschickt fragen wir an:
1. Welchen Pflichten unterliegen Eigentümer von Grundstücken zur Sauberhaltung der privaten Flächen?
2. Wird sich die Verwaltung zukünftig aktiver dafür einsetzen, die vom Stadtbezirksrat dokumentierten Verschmutzungen zu vermeiden?
3. Welche ordnungsrechtlichen Möglichkeiten hat die Verwaltung, auf die Pflege der Grundstücke Einfluss zu nehmen, z.B. indem Regelungen für den Brandschutz bzw. öffentliche Gesundheit und Hygiene in Anspruch genommen werden?
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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