Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20759
Grunddaten
- Betreff:
-
Zehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig (Schulbezirkssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
|
Anhörung
|
|
|
|
19.04.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.05.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.05.2023
|
Sachverhalt
Die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig (Schulbezirkssatzung) vom 5. Juli 2004 in der zurzeit geltenden Fassung bedarf aus verschiedenen Gründen mit Wirkung vom Beginn des Schuljahres 2023/2024 bzw. 2024/2025 diverser Änderungen.
Die Zuständigkeit des Rates, über Satzungen zu entscheiden, ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziff. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz.
Zu Artikel I Buchstaben a) bis d): Änderung und Ergänzungen der Zuordnung von Straßen und Hausnummern:
a) und b)
Die seit der letzten Änderung der Schulbezirkssatzung im vergangenen Jahr von den jeweils zuständigen Stadtbezirksräten beschlossenen neuen Straßen oder Plätze sind den einzelnen Grundschulbezirken zugeordnet worden.
Dabei handelt es sich zum einen um die Straße "Beekgraben", die dem Grundschulbezirk Hondelage zugeordnet wird.
Zum anderen handelt es sich um den "Platz der 67er", der dem Grundschulbezirk Isoldestraße zugeordnet wird.
c) und d)
Außerdem sind alle Zuordnungen der Straßen und Hausnummern zu den Grundschulbezirken überprüft worden. Die Zuordnung der Hausnummern in der Emsstraße ist in den alten Fassungen nicht eindeutig gewesen und daher angepasst worden.
Die Hausnummern der Emsstraße 1 - 11, 13, 15, 17, 19 werden daher dem Schulbezirk der Grundschule Ilmenaustraße zugeordnet.
Die Hausnummern der Emsstraße 12 ff. außer 13, 15, 17, 19 werden dem Schulbezirk der Grundschule Rheinring zugeordnet.
Die Änderungen unter a) bis d) treten mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft.
Zu Artikel I Buchstabe e): Zusammenlegung der Grundschulbezirke der Grundschulen Altmühlstraße und Ilmenaustraße
Die Grundschulen Altmühlstraße und Ilmenaustraße werden einem gemeinsamen Schulbezirk zugeordnet.
In den letzten Schuljahren sind die Schüler:innenzahlen an den Grundschulen in der Weststadt angestiegen. Durch die bereits vorliegenden Geburtenzahlen der zukünftigen schulpflichtigen Kinder werden weiterhin hohe Schüler:innenzahlen in der Weststadt erwartet.
Mit der Errichtung einer weiteren Grundschule in der Weststadt (s. Ds.-Nr. 22-20030) plant die Verwaltung, die bestehenden Grundschulen in der Weststadt künftig zu entlasten. Da das Schüler:innenaufkommen hoch und die räumliche Situation an allen drei Grundschulen in der Weststadt jetzt schon angespannt ist, ist es erforderlich, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um die Schulen gleichmäßiger und orientiert an ihren räumlichen Möglichkeiten auszulasten.
Die räumlichen Kapazitäten an der Grundschule Ilmenaustraße sind mit dem Erreichen einer Vierzügigkeit erschöpft. Demgegenüber gibt es an der Grundschule Altmühlstraße über die nach der Schulorganisationsverordnung festgelegte Höchstzügigkeit (Vierzügigkeit) von Grundschulen hinaus noch räumliche Kapazitäten. Diese sollen vorübergehend durch die Einrichtung des gemeinsamen Schulbezirks zwischen den Grundschulen Altmühlstraße und Ilmenaustraße genutzt und durch die Aufstellung einer Schulraumcontaineranlage an der Grundschule Altmühlstraße ab dem Schuljahr 2024/2025 vorübergehend auch noch erhöht werden, um nach Erfordernis eine Fünf- oder ggf. bei Bedarf auch eine Sechszügigkeit zu ermöglichen. Zeitlich befristet ist eine Überschreitung der Höchstzügigkeit einer Schule möglich.
Da die Grundschulen Altmühlstraße und Ilmenaustraße als Ganztagsschulen künftig in einem gemeinsamen Schulbezirk organisiert sein sollen, kann die Aufnahme an diesen Schulen durch ein Losverfahren nach § 59 a, Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz beschränkt werden, soweit die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule überschreitet.
Die ebenfalls in der Weststadt gelegene Grundschule Rheinring soll dem gemeinsamen Schulbezirk nicht angehören. Diese Schule ist räumlich bereits bis zu ihrer Kapazitätsgrenze ausgelastet und nutzt einen zusätzlichen Raum sowie zwei Schulraumcontainer als Allgemeine Unterrichtsräume.
Die Einrichtung des gemeinsamen Schulbezirks soll mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 ab 1. August 2024 gelten. Eine Beschlussfassung hierüber ist aber jetzt schon erforderlich, damit die Grundschulen Altmühlstraße und Ilmenaustraße die Neuregelung in der Anmeldewoche, die in der Zeit vom 8. bis 12. Mai 2023 für die Schulanfänger:innen des Schuljahres 2024/2025 stattfindet, berücksichtigen können.
Mit der Errichtung der weiteren Grundschule in der Weststadt wird für diese Schule ein eigener Schulbezirk festzulegen sein. Es ist geplant, dann den gemeinsamen Schulbezirk zwischen den Grundschulen Altmühlstraße und Ilmenaustraße wieder aufzuheben.
Die betroffenen Schulleitungen und das Regionale Landesamt für Schule und Bildung sind über die beschriebenen Maßnahmen informiert und tragen diese mit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
117,6 kB
|
