Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-20581-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 221 vom 22.02.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Stadtbezirksrat 221 bittet die Verwaltung zu überprüfen, ob mit dem Freiraumkonzept für das Emsviertel in der Weststadt die Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm möglich ist und ggf. die erforderlichen Anträge zu stellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In der Weststadt ist die Stadt Braunschweig seit 2008 mit Hilfe eines Integrierten Stadtteilentwicklungs- und Handlungskonzept für die nördliche Weststadt bestrebt, Quartiere in die Städtebauförderung anzumelden. So ist das Fördergebiet „Stadtumbau - Ilmweg zwischen 2009 und 2020 umfassend aufgewertet worden.

 

Aktuell läuft das im Jahr 2016 in die Städtebauförderung aufgenommene Fördergebiet „Soziale Stadt - Donauviertel“. Hier konnte in den ersten Jahren zum Beispiel der Neubau des Kinder- und Teeny-KlubsWeiße Rose“ und die Sanierung des Kulturpunktes West umgesetzt bzw. angeschoben werden. Diese Projekte werden sich auch positiv auf das Emsviertel auswirken. Des Weiteren erfährt das Emsviertel durch den Neubau der IGS Weststadt und den privaten Aktivitäten am neuen Alsterplatz bereits jetzt positive Effekte. Erste Projekte wie die Aufwertung des Jugendplatzes Swinestraße, die aus den Erkenntnissen des Freiraumentwicklungskonzeptes abgeleitet werden, sind aktuell in Vorbereitung.

 

Das von der Stadt Braunschweig beauftragte Freiraumentwicklungskonzept für das Emsviertel ist keine für die Anmeldung des Emsviertels in die Städtebauförderung geeignete Ausarbeitung. Entsprechend der Städtebauförderungsrichtlinie muss ein Integriertes (städtebauliches) Entwicklungskonzept (IEK) bzw. ein Bericht über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchung (VU) als Begründung der Anmeldung vorgelegt werden. Inhalt eines IEKs oder einer VU müssen u. a. städtebauliche Missstände, Handlungsbedarfe und Sanierungsziele, Maßnahmen, eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit den Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung inkl. Zielen und Maßnahmen dazu sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht sein.

 

Angesichts des gerade laufenden Städtebauförderprojektes rdergebietSoziale Stadt - Donauviertel“ ist es derzeit nicht sinnvoll erneut zu prüfen, ob ein Antrag auf Aufnahme des Emsviertels in die Städtebauförderung Aussicht auf Erfolg hat.

 

Des Weiteren ist im Dezember 2022 eine neue Städtebauförderungsrichtlinie in Kraft getreten. Erst mit Anwendung der Richtlinie wird sich zeigen, ob die potenziellen Maßnahmen im Emsviertel überhaupt weiter über die Förderkulisse der Städtebauförderung umgesetzt werden können.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise