Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 23-21053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
 

Die Verwaltung wird gebeten, an allen Ampelanlagen im Bezirk 221, an denen ein Rechtsabbiegen für Radfahrerinnen und Radfahrer trotz Rotlicht gefahrfrei möglich ist, einen Grünen Pfeil für Radfahrerinnen und Radfahrer anzubringen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 wurde das Verkehrszeichen „Grüner Pfeil für Radfahrerinnen und Radfahrer“ neu eingeführt. Der Einführung liegt die u.a. auf einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen fußende Erkenntnis zugrunde, dass an vielen Stellen ein Rechtsabbiegen von Radfahrerinnen und Radfahrern trotz roter Ampel für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefahrlos möglich ist.

Die Einführung des Grünen Pfeils wurde zuvor vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) jahrelang gefordert und ist zweifellos ein Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs, weil Radfahren u.a. schneller wird. In der Weststadt gibt es zahlreiche Ampeln an Straßen, an denen man auf einen Radweg abbiegen kann, z.B. aus der Lechstraße kommend auf der Donaustraße und aus der Emsstraße kommend auf der Elbestraße.

Die Weststadt ist geradezu prädestiniert für den "Grünen Pfeil", weil es viele Radfahrende auf engem Raum gibt und so auch ein entscheidender Beitrag zum zügigen Erreichen der Klimaziele geleistet wird.

 

gez.

Wiebke Graupner

 

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