Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-21076

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Ziel der Umrüstung von mechanischen auf elektrische Schließsysteme bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich und wurde aus diesem Grund auch schon in der Sportentwicklungsplanung als eine der umzusetzenden Maßnahme empfohlen:

Nachdem zum Haushaltsantrag FWI 132 (4S.21Neu) zur Realisierung von elektrischer Schließsysteme an Sporthallen die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Hochbau erklärt wurde, wurde in diesem Ausschuss am 24.01.23 festgehalten, dass die notwendigen Kosten aus dem laufenden Etat von 300.000 finanziert werden. Im Sinne des Ursprungsantrages soll die erste Hälfte der Sporthallen im Jahr 2023, die zweite im Jahr 2024 auf elektrische Schließsysteme mit Transpondern umgerüstet werden. Dabei ist unserer Erachtens sinnvoll so vorzugehen, dass prioritär jene Hallen auf Transponder umgerüstet werden, die bisher noch mit hohem Personaleinsatz auf- und zugeschlossen werden müssen. So wie in der Maßnahmenempfehlung beschrieben, ist die Nutzung von Sporthallen mit elektrischen Schließsystemen dann ohne Anwesenheit von städtischem Personal möglich. Daher besteht hier ein Bedarf, dass durch die Verwaltung dargelegt wird, welche Umstrukturierungen des Personaleinsatzes mit der Umrüstung einhergehen und ob es Möglichkeiten gibt, andere Personalbedarfe im Sportbereich abzudecken. Aufgrund dieser Aspekte benötigt es also eines Umsetzungskonzeptes.

Daher fragen wir die Verwaltung:

  1.            In welchen Sporthallen sollen 2023 elektrische Schließsysteme eingebaut werden?
  2.            Welches Konzept liegt vor, wie Ausgabe und Einstellungen der Schließtransponder gestaltet werden?
  3.            Welches Konzept hat die Verwaltung, die Verringerung des Personalbedarfes für Schließdienste anderweitig für sportinfrastrukturelle Bedarfe zu nutzen?

 

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