Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-19452-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Schadstoffbelastung am Lärmschutzwall an der B1 in Höhe der Elmaussicht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
25.04.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Protokollnotiz aus der Sitzung vom 17. Januar 2023 (DS 22-19452-01) teilt die Verwaltung mit:
Die Autobahn GmbH wurde von der Verwaltung angefragt, ob dort Erkenntnisse zur Art, der Herkunft und der abfalltechnischen Klassifikation des aufgefüllten Schottermaterials vorliegen.
Die Anfrage ergab, dass dort keine Unterlagen mehr über die Instandsetzung des Lärmschutzwalls vorliegen, die hierzu Auskunft geben können. Nach Einschätzung der Autobahn GmbH kann aus der Art des aufgebrachten Schottermaterials eine Schadstoffbelastung aber ausgeschlossen werden.
Die Autobahn GmbH sichert zu, den betreffenden Bereich mit Mutterboden anzudecken und durch eine Raseneinsaat wieder zu begrünen. Die entsprechenden Arbeiten sollen noch im April 2023 ausgeschrieben werden.
