Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 23-20943
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußverkehrsstrategie Projektbericht "Gut gehen lassen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
18.04.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
25.04.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
13.06.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Braunschweig wurde als eine von fünf Modellkommunen bei der Entwicklung einer Fußverkehrsstrategie vom Fachverband Fußverkehr Deutschland und Fußgängerschutzverein FUSS e. V. (FUSS e. V.) ausgewählt. Das Projekt mit dem Titel „Gut gehen lassen – Bündnis für attraktiven Fußverkehr“ soll dazu beitragen, die Sicherheit und Attraktivität des Zufußgehens zu erhöhen, sowie Stadtverwaltungen entsprechende Maßnahmen und Empfehlungen dafür an die Hand zu geben. Ausgewählt wurden neben Braunschweig auch Erfurt, Flensburg, Meißen und Wiesbaden. Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren und wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und vom Umweltbundesamt gefördert. Der Projektbericht wurde der Stadtverwaltung in einer Abschlussveranstaltung am 22.03.2023 überreicht.
Mit der DS 22-18211 wurde das Untersuchungsgebiet Wenden und Rautheim bekanntgegeben.
Im Rahmen des Projektes hat FUSS e. V. strategische Gespräche mit der Stadtverwaltung, einen Workshop mit Mobilitätsverbänden, ein Fußverkehrs-Check mit engagierten Bürger*innen, eine öffentliche Aktion auf der Straße und eine Begehung mit Teilnehmer*innen aus der Kommunalpolitik durchgeführt. Straßen, Wege und Plätze wurden aus der speziellen Perspektive der Fußgängerinnen und Fußgänger betrachtet.
Projekt
Der Projektbericht „Gut gehen lassen“ ist als Anlage beigefügt; nachstehend erfolgt eine Kurzübersicht.
Für gutes Zufußgehen stellt FUSS e. V. folgende Kriterien in den Fokus:
- Komfort, Sicherheit und Barrierefreiheit
- durchgängiges Fußverkehrsnetz
- attraktive Fußverkehrsachsen
- sichere und komfortable Querungen
- freie Sichtfelder
- Konflikte mit dem Radverkehr abbauen
- Schulwege und Mobilität von Kindern
Diese Kriterien wurden herangezogen, um mit Fokus auf den Stadtteil Wenden Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs zu erarbeiten:
Maßn.-Nr. | Lage | Beschreibung/Empfehlung |
M01 | Heideblick | - Baumpflanzungen in regelmäßigen Abständen |
M02 | Heideblick (Haltestelle Aschenkamp) | - Rückschnitt der Hecke des angrenzenden Grundstücks - im Bereich der Haltestelle/Einmündung die Trennung des Seitenraums in Rad- und Gehweg auflösen |
M03 | Aschenkamp (Ecke Hauptstr.) | - Gestaltung eines Mini-Kreisverkehrs mit Fußgängerüberwegen an allen Armen |
M04 | Hauptstraße (Veltenhöfer Straße/Im Steinkamp) | - fehlende Straßenbäume nachpflanzen, um vollständigen Alleecharakter wieder herzustellen |
M05 | Wohnstraßen | Brentanostr., Grothstr., Geibelstr., Alter Postweg, Gellertstr., Rilkestr., Stromstr. - Straßen als „Verkehrsberuhigte Bereiche“ ausweisen - Markierung des Verkehrszeichens am Beginn jeder Zone auf der Fahrbahn - wechselseitiges Parken anordnen und markieren - Ausgestaltung mit Elementen wie Sitzmöglichkeiten, Pflanzkübeln und ggf. Fahrradständern - vereinzelt Bäume pflanzen |
M06 | Rad- und Fußweg entlang der Straßenbahntrasse | - Weg als reinen Fußweg ausweisen - alternative Radroute anlegen |
M07 | Heideblick (Verbindung zur Zoppotstraße) | - Weg verbreitern auf 2,50 m |
M08 | Am Obstgarten | - gemeinsam mit der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft Zugangswege für Zufußgehende von Norden und Süden schaffen |
Darüber hinaus empfiehlt FUSS e. V. zu prüfen, inwieweit die Vernetzung für den Fußverkehr in Wenden verbessert werden kann. Im Vergleich dazu bestehe in Rautheim diese Vernetzung bereits (im Bereich Zum Heseberg). Für das Neubaugebiet Wenden-West solle dieser Aspekt unbedingt von vornherein berücksichtigt und eine Durchlässigkeit für den Fußverkehr unbedingt gewährleistet werden.
In Rautheim gäbe es zahlreiche Verbesserungsbedarfe bei der Barrierefreiheit (ähnlich wie in Wenden), die schrittweise mit kleinteiligen Einzelmaßnahmen hergestellt werden können. Eventuell empfiehlt es sich, weitere Straßen als Verkehrsberuhigte Bereiche auszuweisen. Die bestehende Vernetzung für Zufußgehende des Quartiers solle erhalten bleiben und insbesondere in Hinblick auf die Stadtbahnerweiterung sollten die Haltestellen an für das Quartier wichtige und durchgängige Wegeachsen angeknüpft werden. Ähnlich wie in Wenden vorgeschlagen, solle die Einrichtung von Mobilitätshubs bei dem Ausbau der Stadtbahn nach Rautheim direkt mitgedacht werden.
Neben den konkreten Maßnahmen wurden auch strategische Handlungsempfehlungen, wie die Erarbeitung einer Fußverkehrsstrategie, der Benennung eines Fußverkehrsbeauftragten (m/w/d) oder der Einführung eines Arbeitskreises Fußverkehr vorgeschlagen.
Stellungnahme der Verwaltung und weiteres Vorgehen
Der Projektbericht wird als Grundlage für die weitere Förderung des Fußverkehrs berücksichtigt. Zu bedenken ist, dass das Projekt - so auch die Aufgabenstellung - ausschließlich die Perspektive des Zufußgehenden betrachtet hat. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Sinne einer integrierten Betrachtung neu zu bewerten.
Eigenständige, größere Straßenbau-Projekte zum Fußverkehr sind derzeit nicht mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen umsetzbar. Kleinere verkehrliche Maßnahmen können durch globale Mittel und im Zuge geplanter Straßenbauvorhaben berücksichtigt werden. Eine entsprechende Planung wurde beispielsweise mit der DS 21-16749 „Planung und Ausbau der Straßen Rosenkamp und Blumenweg“ beschlossen. Das mit DS 20-13884 vorgelegte Konzept für Verkehrsberuhigte Bereiche in Wenden Süd-West wurde abgelehnt.
Der Projektbericht wird zudem im Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) berücksichtigt. Ebenso ordnet der MEP den Fußverkehr in einer ausgewogenen, integrierten Verkehrsplanung ein. Weitere Schritte, Maßnahmen und strategische Ausrichtungen zur Förderung des Fußverkehrs werden daher im Rahmen des MEP geprüft. Erforderliche Gremienbeschlüsse werden durch diese Mitteilung nicht ersetzt.
Grundsätzlich wird in jeder Planung der Fußverkehr berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
11,8 MB
|
