Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20912

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Anmietung von Flächen in der Kocherstraße 2, 1. OG für die Unterbringung von Kriegsvertriebenen für einen festen Zeitraum von 3 Jahren, mit der Option zweimal um
2 Jahre zu verlängern, wird zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Beschlusskompetenz

 

Aufgrund der Gesamtmieten über die Festlaufzeit handelt es sich bei diesen Anmietungen nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, daher ist der Ausschuss für Planung und Hochbau nach § 76 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig für die Entscheidung zuständig.

 

Ausgangslage:

 

Zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Bereitstellung von Unterbringungsplätzen ist eine grundsätzliche Anmietung weiterer Mietflächen zwingend notwendig. Es wurde eine Vielzahl von möglichen Anmietobjekten geprüft, die jedoch aus bauordnungsrechtlichen Gründen nicht geeignet waren. Mangels vorhandener Alternativen bietet sich in diesem Fall für die Bedarfe das o. g. Objekt Kocherstr. 2 an.

Zuletzt wurden neben den Wohnstandorten vier weitere Unterkünfte für die Unterbringung von Kriegsvertriebenen betrieben, insbesondere gehören hierzu die Sporthallen Arminiusstraße, Rheinring und Naumburgstraße. Die Sporthallen Arminiusstraße und Rheinring sollen schnellstmöglich zurückgebaut und sowohl den Schulen und dem Sport wieder zur Verfügung gestellt werden. Die Naumburgstraße soll noch solange betrieben werden, bis die Kocherstraße in Nutzung geht. Der geplante Bau von Leichtbauhallen ist durch die Anmietung in der Kocherstraße nicht mehr notwendig.

 

Sachverhalt:

 

Das Objekt soll für eine feste Mietdauer von drei Jahren angemietet werden. Es ist die Unterbringung von ca. 150 Kriegsvertriebenen vorgesehen. Im Anschluss an diese Festlaufzeit wird der Stadt Braunschweig ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt, zweimal um zwei Jahre zu verlängern. Diese Absicht muss dem Vermieter zwölf Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich mitgeteilt werden.

 

Die Mietfläche umfasst ca. 1.100 m² und erhält 37 Kabinen mit max. vier Schlafplätzen. Eine unentgeltliche Mitnutzung eines barrierefreien WC’s im EG und einer Grünfläche vor dem Gebäude ist möglich. Die Fläche muss den Anforderungen entsprechend umgebaut werden. D. h. es müssen unter anderem Duschen, Kücheninseln, Lager- und Büroflächen sowie Aufenthaltsräume ein- bzw. umgebaut werden, damit eine Nutzung ab August möglich wird.

 

Vorgesehen ist ein Mietvertrag ab dem 01.06.2023 mit einer festen Laufzeit bis zum 31.05.2026.

 

Das Objekt ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Der Mietbereich ist nicht barrierefrei erreichbar.

Die Miethöhe (Kaltmiete) ist nach Lage und Gebäudezustand angemessen.

 

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