Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-21108

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Ein aktuelles Positionspapier des GALK e.V. (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz) fasst eindrücklich das Problem des Winterdienstes mit Einsatz von Streusalz auf Geh - und Radwegen zusammen: “Ein Hamburger Forschungsvorhaben zur Salzbelastung sensibler Straßenbäume und Straßenrandböden an ausgewählten Standorten hatte über einen Zeitraum von 5 Jahren nicht nur die bekannten Folgen für Vegetation und Boden bestätigt, die Ergebnisse belegen zudem, dass gerade Salzgaben auf der strenabgewandten Seite einen erheblichen Anteil an den Salzschäden bei Straßenbäumen verursachen. Vom Fußweg kann der Salzeintrag ungehindert in die Baumscheiben gelangen, während straßenseitig der Bordstein zumindest einen Teil des salzbelasteten Schmelzwassers ableitet.”

 

In Braunschweig hat man schon vor Jahren versucht, zum Schutz der Bäume auf den Einsatz von Streusalz auf Radwegen zu verzichten und diese lediglich mechanisch zu räumen. Zwar waren die letzten Winter im Schnitt mild und es gab, von wenigen Ausnahmen abgesehen, vergleichsweise wenig Wetterlagen, bei denen die winterdienstliche Behandlung von Radwegen zwingend notwendig gewesen wäre. Dennoch haben die Erfahrungen gezeigt, dass durch ein bloßes Räumen der Radwege keine ganzjährige Benutzbarkeit der Radwege sichergestellt werden kann, da bei Frost gefährliche Glätte entsteht.

 

Uns ist bewusst, dass für die Organisation und Durchführung des Winterdienstes der Fachbereich 67 Stadtgrün zuständig ist. Aus unserer Sicht hat das Thema Winterdienst auf Radwegen allerdings auch eine bauliche bzw. planerische Dimension, die in die Verantwortung des Fachbereichs 66 Tiefbau und Verkehr fällt.

 

Das oben vom GALK e.V. beschriebene Problem, dass insbesondere von Radwegen auf Hochborden beim Einsatz von Streusalz oder Flüssigkeiten mit Tauwirkung eine Gefahr für Straßenbäume und -vegetation ausgeht, ist einleuchtend. Von den Mobilitätsverbänden ist deshalb die Forderung geäert worden, neu zu bauende Radwege und insbesondere die Velorouten so zu planen, dass bei Glätte Taumittel eingesetzt werden kann. Dies kann durch Bordsteine mit Rinnen und Abläufen zu den Bäumen hin erreicht werden, die ein Ablaufen des Schmelzwassers in die Baumscheiben verhindern. Grundsätzlich sind  hier auch geschützte Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau geeignet.

 

Gerade bei der Neuplanung der Velorouten in Braunschweig ist es aus Sicht der Grünen Ratsfraktion zwingend notwendig, eine Radverkehrsinfrastruktur vorzusehen, die den Radfahrenden verlässlich das ganze Jahr über zur Verfügung steht. Dies beinhaltet auch die Notwendigkeit, diese Routen im Bedarfsfall winterdienstlich ggf. auch durch den Einsatz von Taumitteln behandeln zu können. 

 

Wobei natürlich auch hier der Grundsatz gilt, dass der Einsatz von Taumitteln nur bei Glättegefahr erfolgen sollte. 

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 

 

1. Wie beurteilt die Verwaltung die Forderung der Mobilitätsverbände, in Zukunft Radwege, und insbesondere die Velorouten, so zu bauen, dass sie bei Glätte mit Taumitteln behandelt werden können?

 

2. Welche baulichen Maßnahmen sieht die Verwaltung, um auf Velorouten und bei anderen neu geplanten Radverkehrsverbindungen, eine ganzjährige Befahrbarkeit sicherzustellen? 

 

3. Welche Rolle spielt dieses Thema bei aktuell laufenden Planungsvorhaben zum Radverkehr (z.B. Veloroute Schlossplatz-Schöppenstedter Turm, Umgestaltung Bienroder Weg, Radwegeneubau im Rahmen des Stadtbahnausbaus etc.)?

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