Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20922

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 22.03.2023 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Gebäudemanagement  und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes werden aufgrund der Kostenberechnung vom 22.03.2023 auf 670.000 € (Herrichtungskosten: 495.000 €, Rückbaukosten: 175.000 €) festgestellt.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung zur Anmietentscheidungsvorlage für die Flächen in der Kocherstraße 2.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

 

Ursächlich für die Baumaßnahme ist die Notwendigkeit aus Kriegsgebieten geflüchtete Personen für einen gewissen Zeitraum unterzubringen. Dazu müssen Schlafmöglichkeiten in abgetrennten Kabinen geschaffen werden, sowie die Möglichkeit für die Personen, sich zu verpflegen.

 

3. Angaben zum Raumprogramm

 

In dem anzumietenden 1. Obergeschoss besteht die Möglichkeit 37 Kabinen mit je 4 Schlafmöglichkeiten zu schaffen, d. h. Unterkunftsmöglichkeit für 148 Personen.

In einem Nebenraum zu den WC´s werden Duschen, getrennt für Männer und Frauen, eingebaut. Ein weiterer Raum dient zur Unterbringung von Waschmaschinen und Trocknern. In der vorhandenen Küche werden 7 Kleinstküchen zum Kochen von warmem Essen hergerichtet, die von den Bewohnern genutzt werden können. In einem vorhandenen Großraumbüro werden abschließbare Schränke für persönliche Kochutensilien, sowie zugeordnete abschließbare Kühlschränke aufgestellt. Dort können auch Sitzmöglichkeiten entstehen, um das Essen zu sich zu nehmen.

Zusätzlich gibt es noch 2 Lagerräume und 3 Büros für Betreuungspersonal.

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Die Schlafräume werden durch das Aufstellen von Leichtbauwänden hergestellt. Die Räume, die bisher als Büro genutzt werden und mit Teppich ausgestattet sind, werden mit einem Linoleumbelag versehen, bevor sie als Nassräume genutzt werden.

Zusätzlich müssen gewisse Vorgaben des Brandschutzes eingehalten werden. Eine Fluchttreppe ist jedoch schon vorhanden.

 

Nach Ende der Nutzungszeit werden die von der Stadt errichteten Einbauten wieder rückgebaut und der ursprüngliche Zustand der „Büroetage“ wieder hergestellt. Weiterhin muss dann der Teppich im Wohnbereich ausgetauscht und kleinere Reparaturarbeiten durchgeführt werden.

 

5. Techniken für regenerative Energien

 

Keine, da an der vorhandenen Versorgung sowie an der Außenhülle des Gebäudes keine Veränderungen vorgenommen werden.

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Im Erdgeschoss des Treppenhauses gibt es zwar eine behindertengerechtes WC, jedoch ist die obere Etage für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar. Bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind bei dem angemieteten Gebäude seitens der Stadt nicht vorgesehen.

 

7. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung

vom 22.03.2023        670.000 €. Der Anteil für den Rückbau ist allerdings nur geschätzt, da das Ausmaß der Beschädigungen im Vorfeld nicht bekannt ist. Weiterhin ist die Mietdauer und damit der anzusetzende Baupreisindex nicht bekannt.

Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

8. Bauzeit

 

Es ist geplant, die Maßnahme im 2. Quartal 2023 zu beginnen. Die Fertigstellung ist für das
3. Quartal 2023 geplant, vorbehaltlich der Flächenverfügbarkeit (Anmietentscheidung) und externer Einflüsse (Firmen- und Materialverfügbarkeit).

 

9. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Auf dem Projekt „FB 20: Maßnah. i.Z.m. Krisenm. / KatS (4E.200004)“ sind ausreichend Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt worden. Die Verwaltung beabsichtigt, die nicht ausgegebenen Haushaltsmittel als Haushaltsrest auf das Jahr 2023 zu übertragen.

 

Aufgrund des Kostenvolumens ist vorgesehen, ein Einzelprojekt (4E. 21 NEU) einzurichten und die Haushaltsmittel entsprechend außerplanmäßig umzusetzen. Der notwendige Antrag soll dem Rat in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt werden. Mit der Unterbringungsnotwendigkeit von Geflüchteten wird die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme begründet.“

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise