Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21144

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ausgangslage:

Die Gründung einer Arbeitsgruppe (AG) zur Erarbeitung der Aufgaben und Struktur eines Braunschweiger Kulturbeirats zählt zu den aus den Ergebnissen des Braunschweiger Kulturentwicklungsprozesses (KultEP) abgeleiteten Kernmaßnahmen (Drs.-Nr. 22-18910). Mit der Mitteilung Drs. Nr. 22-19643 hat die Verwaltung eine Vorgehensweise zur Erarbeitung der Grundlagen für die Etablierung eines Kulturbeirats vorgestellt. Diese wurde vom AfKW in der Sitzung vom 06.10.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen dieser Sitzung wurden die Mitglieder des AfKW zudem gebeten, der Verwaltung Vorschläge für die Besetzung der AG zu übermitteln. Auf Basis der von den Fraktionen eingebrachten Vorschläge wurde die AG Kulturbeirat zusammengesetzt. Mit Mitteilung Drs.-Nr. 22-20212 vom 09.12.2022 wurde dem AfKW die personelle Zusammensetzung der AG Kulturbeirat vorgestellt.

 

Ergebnisse der AG Kulturbeirat:

Wie angekündigt, hat die Verwaltung das Netzwerk Kulturberatung, das bereits den partizipativen Kulturentwicklungsprozess (KultEP) erfolgreich durchgeführt hat, mit der Moderation und inhaltlichen Begleitung der Arbeitsgruppenarbeit beauftragt. Im Ergebnis der Arbeit der AG liegt nun der Entwurf einer Geschäftsordnung (GO) vor (vgl. Anlage). Als zukünftige Bezeichnung für den Kulturbeirat schlägt die AG "Braunschweiger Kulturrat" vor. Der Entwurf der GO ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Ergebnisse des KultEP.

 

Am 22.05.2023, 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr, wird die AG in einem vom Netzwerk Kulturberatung moderierten Vorbereitungsplenum ihre Arbeitsergebnisse und den Entwurf der GO den Kulturschaffenden und der Kulturpolitik vorstellen und Gelegenheit zur Aussprache über etwaige Änderungsbedarfe geben.

Stattfinden wird die Veranstaltung im Roten Saal im Schloss. Die Einladung wird über den Fachbereich Kultur und Wissenschaft der Stadt Braunschweig auf Basis des im Rahmen des KultEP entwickelten Verteilers erfolgen.

 

Hinweis: Der beigefügte GO-Entwurf wird ggf. bis zum 22.05. noch redaktionell modifiziert. Er stellt somit in der dieser Mitteilung beigefügten Fassung noch keinen finalen Stand dar. Wesentliche inhaltliche Änderungen werden jedoch nicht mehr vorgenommen.

Generell kann es aufgrund der Rückmeldungen aus dem Vorbereitungsplenum nochmal zu Anpassungen der GO kommen.

 

Konstituierende Sitzung der Vollversammlung und Erstwahl des Vorstandes:

Nach Finalisierung der GO soll die konstituierende Sitzung der Vollversammlung und die Erstwahl des Vorstandes in die Wege geleitet werden. Für diese Erstwahl wird von der AG unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem Plenum am 22.05.2023 ein Ältestenrat bestimmt, der nach dem hierfür im Entwurf der GO skizzierten Verfahren eine Vollversammlung einberufen sowie eine Vorstandswahl vorbereiten und durchführen wird. Der Fachbereich für Kultur und Wissenschaft unterstützt diesen Gründungsprozess organisatorisch und wird den Prozess der Etablierung des Braunschweiger Kulturrats aktiv begleiten.

Innerhalb der ersten Vollversammlung soll u. a. folgendes Thema auf der Tagesordnung zur Diskussion stehen: Etwaige Konkretisierung der Zusammensetzung der Vollversammlung (z.B. eine Diversitätsquote).

 

Inkrafttreten der Geschäftsordnung:

Die GO soll am Tag der Beschlussfassung durch die konstituierende Sitzung der Vollversammlung des Kulturrates in Kraft treten. Voraussetzung hierfür ist, dass die GO durch die Vollversammlung mit einer 2/3-Mehrheit angenommen wird. Wird dieses Quorum nicht erreicht, muss die Vollversammlung ein Verfahren festlegen, wie die GO zu überarbeiten ist und neu zur Abstimmung gebracht werden kann.

 

Kommunikation zwischen Kulturrat und AfKW:

Die Verwaltung schlägt vor, dass nach der konstituierenden Sitzung eine Sprecherin oder ein Sprecher des Braunschweiger Kulturrats zum öffentlichen Teil des AfKW eingeladen wird und dort vom Ausschussvorsitzenden Rederecht erhält.

 

Offene Frage:

Von einigen AG-Mitgliedern wurde das Thema einer Vergütung von Vorstandsmitgliedern des Kulturrats, die keine institutionelle Anbindung haben (z.B. freischaffende Künstlerinnen und Künstler), aufgeworfen. Die Verwaltung hat im Rahmen der AG-Arbeit dafür plädiert, dieses Thema nicht zum Gegenstand der GO zu machen und angeregt, hierzu zunächst mit dem AfKW in den Austausch zu treten. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, im Rahmen der Sitzung des AfKW am 19.04.2023 zu diesem Thema Meinungen auszutauschen. Die Verwaltung bittet die Fraktionen, ihre Sichtweisen hierzu in der Sitzung vorzustellen.

 

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Anlagen

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