Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21093-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu Frage 1
 

Diese Frage wurde in der Stellungnahme der Verwaltung 23-20957-01 zur Sitzung des Stadtbezirksrates 310 am 25. April 2023 unter „Vorbemerkungen“ und „Zu Frage 3“ ausführlich beantwortet.

 

Zu Frage 2

 

Ein Erwerb der Flächen durch die Stadt kann insgesamt nicht empfohlen werden.

 

Die Entwicklung des Gebietes ist mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken belastet. Zu nennen sind hier insbesondere die Kosten für die Räumung des Geländes, eine eventuelle Bodensanierung, die Freilegung der Schölke und erforderliche Maßnahmen zur Regenrückhaltung. Es müssten Nutzungskonzepte für den gewerblichen Bauriegel entlang des Betriebsgeländes der Firma Bühler sowie für das ehemalige Verwaltungsgebäude bzw. den Neubau hinter der zu erhaltenden Fassade gefunden werden.

 

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Tatsache, dass die Stadt Braunschweig nicht als Projektentwicklerin auftritt. Die Stadt könnte zwar die öffentliche Erschließung durchführen, nicht jedoch die Errichtung oder den Umbau der Gebäude. Die Stadt Braunschweig errichtet Gebäude des Gemeinbedarfs (Schulen, Kitas, Feuerwachen). Sie ist indirekt über die GGB in der Vermarktung von Baugrundstücken sowie über die Niwo in der Errichtung von Wohngebäuden aktiv. Die Entwicklung von Quartieren mit gemischter Nutzungsstruktur und erheblichen Risiken, wie oben beschrieben, gehört jedoch nicht dazu.

 

Es ist ferner anzunehmen, dass seitens der Eigentümerin zu hohe Wertvorstellungen für die Liegenschaft bestehen.
 

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