Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-20957

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Zu dem Bebauungsplan Ernst-Amme-Straße-Nordwest, NP 45 wurde mit der Satzung von 14.06.2021 über die Verlängerung der Veränderungssperre vom 25. Juni 2019 (Amtsblatt Nr. 7/21) die Veränderungssperre zum Erhalt der Fassade des Bühler-MIAG Gebäudes bis zum 01.07.2022 verlängert. Die Frist ist abgelaufen. Eine weitere Verlängerung ist gem. ( § 17 (3) Baugesetzbuch) nur in besonderen Fällen zulässig. Der Bebauungsplan ist nicht rechtskräftig geworden.

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

 

  1. Ist es richtig, dass ein Rechtsanspruch auf Erhalt der historischen Fassade gegenüber dem Eigentümer nicht mehr besteht und auch nicht mehr bewirkt werden kann oder sieht die Verwaltung einen besonderen Grund für eine weitere Verlängerung gem. § 17 (3) BauGB gegeben?

 

  1. Wenn ja, warum wurde bisher kein Verfahren zur Verlängerung der Veränderungsperre eingeleitet?

 

  1. Wie ist der Bearbeitungsstand des Bebauungsplanes und wann kann mit einem Satzungsbeschluss gerechnet werden?

 

Gez. Henning Glaser

Fraktionsvorsitzender

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise