Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 23-21164
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Zuwegung zur Spargelstraße von der Freyastraße für Radfahrende und Fußgänger
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 330
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.04.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Zuwegung von der Freyastraße in die Spargelstraße im Kreuzungsberich Freyastraße/Spargelstraße/Siegmundstraße nimmt die Verwaltung Maßnahmen zur besseren Sichtbarmachung der Einmündung in den Zuwegungsbereich für Radfahrende und Fußgänger vor. Denkbar sind Piktogramme auf dem Weg oder eine entsprechende Beschilderung im Rahmen der Wegweisung des Radwegenetzes der Stadt Braunschweig. Im Zuge dessen wird das in Richtung Freyastraße stehende Fußgängerschild um einen Hinweis "Radfahrende frei" ergänzt oder entsprechend abgebaut. Außerdem sollten die Radfahrenden darauf hingewiesen werden, von Süden aus kommend im Einmündungsbereich in die Freyastraße lediglich Schrittgeschwindigkeit zu fahren, um die Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Häuser, wenn sie auf die Straße kommen, nicht zu gefährden.
Ferner wird die Verwaltung gebeten, eine Deckensanierung zwischen dem asphaltierten Bereich der Zuwegung an der Freyastraße und dem asphaltierten Abschnitt der Spargelstraße vorzunehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Nordanger soll sich bereits jetzt, spätestens jedoch nach Fertigstellung des Nördlichen Ringgebietes als zentrale Nord-Süd-Achse zwischen dem Siegfriedviertel, dem Nördlichen Ringgebiet und dem Unibereich für Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger etablieren. Daher ist es um so wichtiger, von Norden kommend eine gute Erkennbarkeit für die Nutzerinnen und Nutzer sicherzustellen. Dieses kann durch eine entsprechende Markierung oder Beschilderung erfolgen.
Um die Nutzbarkeit für Radfahrende vom Nordanger her kommend sicherzustellen, ist eine entsprechende Änderung der Beschilderung notwendig.
Die Deckensanierung erscheint zudem zwingend geboten, da insbesondere im Nordbereich der Zuwegung dicke Steine insbesondere für Radfahrende, Menschen mit Beeinträchtigungen der Mobilität und Familien mit Kinderwagen ein besonderes Hemmnis darstellen.
gez.
Jens Dietrich
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
