Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20782-01
Grunddaten
- Betreff:
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Defibrillatoren in den Sporthallen im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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27.04.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der gemeinsamen Anfrage der SPD-Fraktion und der Gruppe Bündnis 90/Grüne/ BIBS im Stadtbezirksrat 111 Hondelage-Volkmarode (DS 23-20782) vom 22.02.2023 wird wie folgt Stellung genommen:
Keine städtische Sportanlage ist mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) ausgestattet.
Eine gesetzliche Grundlage bzw. eine gesetzliche Pflicht zur Anschaffung von AED in Sporthallen ist nicht gegeben.
Aus Sicht der Verwaltung dienen Sporthallen der Ausübung von Sport, der mit unterschiedlicher Intensität ausgeübt werden kann. Das Risiko eines medizinischen Notfalls ist u. a. bei jeder Form von körperlicher Belastung und im gesamten Stadtgebiet gegeben und kann zudem auch nicht nur auf ältere Sporttreibende beschränkt werden.
Falls Defibrillatoren vorgehalten werden, ist zudem zur Sicherstellung der dauerhaften Funktionsfähigkeit die regelmäßige Wartung und Überprüfung gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung einzuhalten.
Somit ergeben sich aus Sicht der Verwaltung keine neueren Erkenntnisse zur Ausstattung von Sporthallen mit AED.
