Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20811

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die im Jahr 2023 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 120 Östliches Ringgebiet werden wie folgt verwendet:

 

  1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens   12.500,00 €
  2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen       700,00 €

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirksrat 120 Östliches Ringgebiet unterbreitet die Verwaltung folgende Vorschläge:

 

Zu 1.: Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:

 

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

1.

Wilhelm-Raabe-Straße

Gehweg Westseite, zwischen Hs.-Nr.

16 - 12 und 11:

ca. 120 Betonplatten einschl. Schottertragschicht erneuern

beitragspflichtig*

8.500 €

2.

Richterstraße

Gehweg Hs.-Nr. 18 - 21 im Streueinsatz:

ca. 120 Betonplatten einschl. Schottertragschicht erneuern

beitragspflichtig*

8.500 €


Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

3.

Menzelstraße

Gehweg Ostseite:

ca. 180 Betonplatten einschl. Schottertragschicht erneuern.

beitragspflichtig*

15.000 €

4.

Georg-Westermann-

Allee

Gehweg Westseite, im Bereich Hs.-Nr.

61 - 59:

ca. 90 Betonplatten einschließlich Schottertragschicht erneuern

beitragspflichtig*

8.000 €

(* erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)

 

Die im Beschlusstext genannten 12.500 € für die Unterhaltung unbeweglichen Vermögens sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden. Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 genannten Einrichtungsgegenstände für die Schulen, sowie für den noch folgenden Vorschlag zur Grünanlagenunterhaltung.

 

Zu 2.: Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:

 

GS Comeniustraße/Ballschrank      724,00 €

GS Heinrichstraße                           keine Vorschläge

 

 

Die Vorschläge zur Grünanlagenunterhaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.                                                       

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Doppelhaushalts 2023/2024.

 

Die Verwaltung weist daraufhin, dass die Haushaltsreste grundsätzlich nur bis zur Höhe des Haushaltsansatzes ein Jahr übertragbar sind.
 

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