Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20811
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2023 im Stadtbezirksrat 120 Östliches Ringgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Entscheidung
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26.04.2023
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07.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die im Jahr 2023 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 120 Östliches Ringgebiet werden wie folgt verwendet:
- Unterhaltung unbeweglichen Vermögens 12.500,00 €
- Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 700,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirksrat 120 Östliches Ringgebiet unterbreitet die Verwaltung folgende Vorschläge:
Zu 1.: Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:
Nr. | Straße | Maßnahme | Geschätzte Kosten |
1. | Wilhelm-Raabe-Straße | Gehweg Westseite, zwischen Hs.-Nr. 16 - 12 und 11: ca. 120 m² Betonplatten einschl. Schottertragschicht erneuern beitragspflichtig* | 8.500 € |
2. | Richterstraße | Gehweg Hs.-Nr. 18 - 21 im Streueinsatz: ca. 120 m² Betonplatten einschl. Schottertragschicht erneuern beitragspflichtig* | 8.500 € |
Nr. | Straße | Maßnahme | Geschätzte Kosten |
3. | Menzelstraße | Gehweg Ostseite: ca. 180 m² Betonplatten einschl. Schottertragschicht erneuern. beitragspflichtig* | 15.000 € |
4. | Georg-Westermann- Allee | Gehweg Westseite, im Bereich Hs.-Nr. 61 - 59: ca. 90 m² Betonplatten einschließlich Schottertragschicht erneuern beitragspflichtig* | 8.000 € |
(* erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)
Die im Beschlusstext genannten 12.500 € für die Unterhaltung unbeweglichen Vermögens sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden. Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 genannten Einrichtungsgegenstände für die Schulen, sowie für den noch folgenden Vorschlag zur Grünanlagenunterhaltung.
Zu 2.: Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:
GS Comeniustraße/Ballschrank 724,00 €
GS Heinrichstraße keine Vorschläge
Die Vorschläge zur Grünanlagenunterhaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Doppelhaushalts 2023/2024.
Die Verwaltung weist daraufhin, dass die Haushaltsreste grundsätzlich nur bis zur Höhe des Haushaltsansatzes ein Jahr übertragbar sind.
