Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 23-20893
Grunddaten
- Betreff:
-
Mindestabstand zwischen 2 Pollern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 120
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Entscheidung
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26.04.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung stellt sicher, dass der Mindestabstand zwischen 2 Pollern die Durchfahrt mit einem Zwillingskinderwagen ermöglicht, also ca. 120 cm beträgt.
Beispiel: Kreuzung Husarenstrasse - Rosenstrasse
Die Verwaltung wird gebeten, diesem Sachverhalt im Bezirk 120 nachzugehen und abzuhelfen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
- Im Sinne von Sicherheit und Benutzungsfreundlichkeit der Strassen muss die Überquerung auch mit sperrigem Gut gewährleistet sein.
- Jeder Poller bindet Kapital, das an anderer Stelle besser eingesetzt werden kann. Es ist also auch im Sinne von sparsamer Haushaltsführung angeraten, die Zahl der Poller auf ein sinnvolles Maß zu begrenzen.
