Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Umbau der Feuerwehr- und Uferstraße in der als Anlage beigefügten Fassung wird zugestimmt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Feuerwehrstraße/Uferstraße um einen Straßenzug, der für den Radverkehr eine über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehende Funktion besitzt, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.

 

Anlass

Die Feuerwehr- und Uferstraße sind baulich in einem schlechten Zustand. Die Route ist vom Motorisierten Individualverkehr (MIV) kaum befahren, allerdings wird sie durch Fuß- und Radverkehr rege genutzt. Die Planung hat zum Ziel, den Nutzungskomfort für den Radverkehr zu erhöhen und die Nutzung durch den MIV zu beschränken.

 

Bestand

Die Feuerwehrstraße verläuft von der Hauptfeuerwache zur Autobahnbrücke. Bestandteil dieser Planung ist der in Nord-Süd-Richtung verlaufende Abschnitt. Auf Höhe von Hauptfeuerwache und Heizkraftwerk wird in großem Umfang widerrechtlich geparkt, teilweise auch in den Okerauen. Die Kreuzung von Feuerwehrstraße und Ringgleis ist unübersichtlich, die parkenden Autos sorgen für zusätzliche Sichteinschränkungen.

 

Die Autobahnbrücke hat eine minimale Durchfahrtshöhe von nur 2,50 m und ist auf der Seite der Uferstraße mit Pollern versehen, eine Durchfahrt von einer zur anderen Straße ist also für Pkw und größere Fahrzeuge nicht möglich.

 

Über die Uferstraße werden Kleingartengrundstücke erschlossen. Kleine Wege für den nichtmotorisierten Verkehr führen zum Ölpersee und nach Ölper. Der Kreuzungsbereich mit der Privatstraße „Zum Ölpersee“ ist wegen schlechter Sichtverhältnisse ein Gefahrenpunkt. Im Verlauf des gut 1 km langen Planungsbereichs zeigen sich unterschiedliche, teils massive Fahrbahnschäden. Schadensbilder wie etwa Netzrisse weisen darauf hin, dass der gesamte Oberbau instabil und eine grundhafte Sanierung notwendig ist.

 

Planung

Ursprünglich war gemäß Maßnahme 8.1 des Ziele- und Maßnahmenkataloges „Radverkehr in Braunschweig“ ein Ausbau in Anlehnung an den Veloroutenstandard vorgesehen. Der dazu notwendige baulich getrennte Gehweg sollte entweder durch eine Verbreiterung der bestehenden Fahrbahn oder die Befestigung des vorhandenen Trampelpfades nahe der Uferlinie realisiert werden.

 

Im Zuge der verwaltungsinternen Abstimmung zeigte sich allerdings, dass die für eine solche Maßnahme notwendigen Eingriffe in die Okerauen deutlich zu groß ren und in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stünden. Insbesondere der Hochwasserschutz würde deutlich verringert (Entfall von Retentionsraum). Auch die dafür erforderlichen Baumfällungen wären unverhältnismäßig.

 

Aus dieser Überlegung ergibt sich ein Ausbau, der sich in seiner Breite am Bestand orientiert. Die Mindestbreite der Fahrbahn beträgt 4,00 m. Der Oberbau wird im gesamten Planungsbereich vollständig ausgetauscht.

 

Am südlichen Ende im Kurvenbereich wird der Querschnitt verengt, allerdings muss die Zufahrt mit Lkw zum Pumpwerk und zum Heizkraftwerk (Feuerwehrzufahrt) gewährleistet bleiben. Das Parken wird durch Platzierung von Findlingen unterbunden.

 

Der rdlich der Ringgleiskreuzung befindliche zum Pumpwerk gehörige Betriebsparkplatz wird gegen öffentliches Parken gesichert.

 

Der Kreuzungsbereich mit dem Ringgleis wird als kreisförmiger Platz angelegt und durch eine Pflasterfläche optisch hervorgehoben. Er soll die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden erhöhen und so die Sicherheit verbessern.

 

In der Uferstraße erfolgen keine relevanten Änderungen am Straßenaufbau. Im Kreuzungsbereich mit der Straße „Zum Ölpersee“ wird farbiges Pflaster eingebaut.

 

Erneuerung der 110 kV-Leitungen

BS|Energy erneuert in den kommenden Jahren die 110 kV-Leitungen imrdlichen Teil der Stadt. Ein Teil dieses Netzes verläuft durch die Feuerwehr- und Uferstraße. Die auszutauschenden Leitungen sind ölgekühlt und müssen daher mit besonderer Umsicht entnommen werden. Zusätzlich müssen die Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit den für Umweltbelange zuständigen Teilen der Stadtverwaltung abgestimmt werden. Die genauen zeitlichen Abläufe sind vorher kaum belastbar festzulegen.
In Konsequenz erfolgt die Realisierung der vorliegenden Planung erst nach Beendigung der Leitungsarbeiten voraussichtlich im Jahr 2025.

 

Informationsveranstaltung

Am 23.03.2023 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden. Die Resonanz auf die vorgestellte Planung wird als grundsätzlich positiv empfunden. Im Folgenden sind die wichtigsten Anmerkungen zusammengefasst.

 

Es gab Rückfragen zur Widmung und Flächenaufteilung der Straßen; Fahrradstraße und verkehrsberuhigte Bereiche (VB) wurden als Alternativen genannt. Beide Möglichkeiten wurden durch die Straßenplanung bereits geprüft und werden als ungeeignet betrachtet. Eine Fahrradstraße hätte zur Folge, dass Gehwege angelegt werden müssten. Der dadurch entstehende zusätzliche Flächenbedarf mit entsprechend hoher Versiegelung ist aus den oben genannten Gründen nicht umsetzbar.

 

Ein VB hätte unabhängig seiner Ausdehnung die Konsequenz, dass auch Radfahrende nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürften. Akzeptanz dieser Regelung durch die Nutzenden ist nicht zu erwarten, auch widerspräche diese Idee dem Grundgedanken der Planung, den Radverkehr zu unterstützen.

 

Die Reduktion des Wildparkens wurde begrüßt. Es erfolgte ein Hinweis darauf, dass der kleine Parkplatz unmittelbar neben der Ringgleiskreuzung für öffentliches Parken genutzt wird und die Anregung, auch dies zu unterbinden. Diese Anregung wurde aufgegriffen und in die Planung integriert.

 

Die genannte Fläche liegt auf städtischem Grund und ist als Parkraum für die Wartungsfahrzeuge der Leitungsbetreiber vorgesehen. Diese Funktion soll erhalten bleiben, daher werden Poller oder ein Zaun installiert.

 

Eine weitere Anregung betrifft den Kreuzungsbereich mit der Privatstraße „Zum Ölpersee“. Mehrere Anwesende wiesen darauf hin, dass es dort aufgrund schlechter Sichtverhältnisse regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt. Häufig seien dabei Autofahrende beteiligt, die aus der Privatstraße in die Uferstraße einbiegen; besonders in Kombination mit dem Radverkehr und dessen teils hoher Geschwindigkeit wird eine erhöhte Unfallgefahr gesehen.
Dieser Hinweis wird aufgenommen. Um die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen, wird die Uferstraße im Kreuzungsbereich mit farbigem Pflaster versehen.

 

Finanzierung

Die Kostenschätzung beträgt 1,7 Mio.. Die Maßnahme wird aus dem PSP-Element/Maßnahmennummer 4S.660012 finanziert.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise