Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-20423-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Regelungen zum ruhenden Verkehr in der Helmstedter Straße (Abschnitt Altewiekring bis Kastanienallee)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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26.04.2023
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 10.01.2023 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Die Einrichtung einer Fahrradstraße in o. g. Abschnitt wird im Zusammenhang mit der Planung der ersten Veloroute geprüft. Wann diese eingerichtet wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar.
Zu 2.: Eine Ordnung des Parkens und eine Schaffung eines Angebotes an zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ist im Zusammenhang mit der Realisierung der Veloroute zum Schöppenstedter Turm vorgesehen.
Zu 3.: Gemäß § 12 Abs. 3 b der Straßenverkehrsordnung dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeuge nicht länger als zwei Wochen an derselben Stelle geparkt werden, ohne bewegt zu werden. Für den Zeitraum von zwei Wochen ist das Parken im öffentlichen Verkehrsraum somit zulässig. In Fällen, in denen ein längeres Abstellen nachgewiesen wird, ergeht eine Verwarnung an die Halterin oder den Halter des Anhängers. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog, an den die Stadt Braunschweig gebunden ist, sieht für solche Verstöße ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 € vor.
Eine Entfernung der illegal abgestellten Anhänger ist nur bei Nachweis einer von diesem Anhänger konkret ausgehenden Gefahrenlage möglich.
