Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20698-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Auf Initiative des Rates der Stadt Braunschweig hat die Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) im Sommer 2019 die Einführung des Mehrwegbecherpfandsystems in Braunschweig begleitet. Die BSM hat dazu gängige Systeme am Markt recherchiert und eine Übersicht erstellt. Damals haben sich in dem von der BSM moderierten Abstimmungsprozess verschiedene Interessensvertreter aus Handel und Handwerk sowie Innenstadtakteure wie AAI oder ATB für das System der reCup GmbH ausgesprochen. Zum Systemstart in Braunschweig wurden 30.000 Mehrwegbecher im Braunschweig-Design produziert, die bei zahlreichen teilnehmenden Cafés und Bäckereien erhältlich waren.

 

Zu Frage 1. und 2.:

 

Eine Ausweitung bzw. eine Bereitstellung des reCup-Systems für alle gastronomischen Betriebe in Braunschweig ist insofern schwierig, da die Betriebe mit ihrem individuellen Speisen- und Getränkeangebot teils sehr unterschiedliche Ansprüche, sowohl an das Mehrweggeschirr, als auch an den Systemanbieter haben. Erschwerend kommt hinzu, dass besonders kleine Gastronomiebetriebe oftmals nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, die mit einem solchen System einhergehende Logistik zu bewältigen. Filialbetriebe und Franchise-Nehmer haben häufig eigene Systeme. Entsprechend groß ist die Vielfalt der Angebote auf dem Markt.

 

Die Auswahl des Mehrwegsystemanbieters muss vom jeweiligen Gastronomiebetrieb getroffen werden, um diese sehr individuellen Umstände bestmöglich zu berücksichtigen. Eine zentrale Beschaffung über die Stadt Braunschweig wäre hier nicht marktgerecht, aber auch in der Sache nicht zielführend, bzw. bei der Vielfalt des Mehrweggeschirrs auch gar nicht möglich.

 

Bezüglich der zum 1. Januar eingeführten gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht hat die Braunschweig Zukunft GmbH (BSZ) im Dezember 2022 zusammen mit dem DEHOGA-Bezirksverband Land Braunschweig-Harz eine Informationsveranstaltung zur Mehrwegangebotspflicht durchgeführt. In dieser wurden alle wichtigen Informationen zum Thema vorgestellt und die rechtlichen Rahmenbedingungen für große als auch kleine Betriebe deutlich gemacht.

 

Zudem hat die BSZ Plakate, mit denen betroffene Betriebe der im Gesetz verankerten Hinweispflicht nachkommen können, zu Jahresbeginn kostenfrei zur Abholung bereitgestellt, diese stehen auch auf der städtischen Homepage zum Download zur Verfügung. Die ausgedruckten Plakate wurden anschließend in der Innenstadt an Gastronomiebetriebe, die Außer-Haus-Verkauf anbieten, verteilt. Zusätzlich haben die Betriebe ein Infoblatt über die Mehrwegangebotspflicht erhalten.

 

Auf diesem Infoblatt wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die Betriebe bei Rückfragen zur Thematik jederzeit an die Wirtschaftsförderung wendennnen.

 

Zu Frage 3.:

 

In städtischen Einrichtungen wie den in der Anfrage beispielhaft genannten erfolgt gemeinhin grundsätzlich die Nutzung von Mehrweggeschirr. Ergänzend wird auf die Beantwortung der Anfrage außerhalb von Sitzungen „Einweggeschirr in städtischen Einrichtungen“ vom 12. April 2023 durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Kornblum verwiesen, die nachrichtlich allen Fraktionen zur Verfügung gestellt wurde.
 

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