Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20937-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Standorte der neuen 5G-Mobilfunkmasten in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion DS-Nr. 23-20937 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Es besteht eine Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Telekommunikationsunternehmen hinsichtlich der Suche nach neuen Mobilfunkstandorten. Grundlage ist die Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Telekommunikationsunternehmen, welche den Informationsfluss zwischen der einzelnen Kommune und dem jeweiligen Unternehmen regelt und eine direkte Beteiligung der Kommunen am Netzausbau gewährleistet.
Standorte von Masten, die konkret und ausschließlich für die 5G-Infrastruktur vorgesehen sind, sind der Verwaltung nicht bekannt. I. d. R. sind die Mobilfunkmasten geeignet, um mit der Infrastruktur aller Mobilfunkstandards ausgestattet zu werden. Die Verwaltung befindet sich aktuell in der Prüfung von Standorten bspw. im Bereich Kennelweg und in den Ortsteilen Bienrode und Kralenriede.
Zu Frage 2:
Die Telekommunikationsunternehmen prüfen grundsätzlich, ob auf bestehenden Gebäudedächern eine neue Funksendeanlage aus funktechnischer Sicht errichtet werden kann und ob ein geeignetes Gebäude zur Verfügung steht, sobald im Bereich ein entsprechender Bedarf an Mobilfunkversorgung besteht.
Zu Frage 3:
Siehe Frage 1. Die Zuständigkeit für die Mobilfunkversorgung obliegt den Telekommunikationsunternehmen und der Bundesnetzagentur. Der Stadt Braunschweig liegen lediglich die Daten über die bestehenden Funkanlagenstandorte vor, die auf der EMF-Karte der Bundesnetzagentur aufgezeigt werden (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html).
