Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-21189

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Verwaltung hat in den letzten Jahren immer wieder zum Thema Schottergärten berichtet und dabei den jeweils aktuellen Sachstand, die Rechtslage und das Vorgehen der Verwaltung beschrieben (z.B. DS 19-10647-01, DS 20-12613-01, DS 21-17260-01, DS 22-18719).

 

In ihrer Ausgabe vom 13. März 2023 greift die Braunschweiger Zeitung unter Überschrift "Stärker gegen Schottergärten vorgehen" dieses Thema noch einmal auf. U.a. wird hier auf ein Urteil des OVG Lüneburg Bezug genommen, dass entschieden habe, "dass Bauaufsichtsbehörden den Rückbau von Schottergärten grundsätzlich anordnen dürfen". Dies schafft Rechtssicherheit und ist insofern zu begrüßen.

 

Außerdem erwähnt die Braunschweiger Zeitung eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur, nach der auch die Stadt Braunschweig systematische Kontrollen plant, um gegen unerlaubte Schottergärten vorzugehen. Allerdings hat die Verwaltung zuletzt in der Stellungnahme 22-18719 angekündigt, dass die Verfolgung von unzulässigen Schottergärten "nach wie vor aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten von der Anzahl und dem Prüfungsaufwand der im Übrigen eingehenden Verstöße gegen das öffentliche Baurecht" abhängt.

 

Dazu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Plant die Verwaltung tatsächlich, wie die Überschrift der Braunschweiger Zeitung suggeriert, "stärker gegen Schottergärten vorzugehen", und liegt hierzu ein Konzept vor, dass Politik und Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann?

 

2. Wie vielen Fällen konnte im Zeitraum seit dem letzten Sachstandsbericht (DS 22-18719) nachgegangen werden?

 

3. Zeigen die beschlossenen präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von neuen Schottergärten aus Sicht der Verwaltung Wirkung oder werden nach wir im großem Umfang neue Schottergärten angelegt?

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