Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20732-01
Grunddaten
- Betreff:
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Weiterentwicklung der Hilfsangebote für an Demenz erkrankte Braunschweiger - Einrichtung einer Ambulanz für medizinische Diagnostik am Klinikum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Beantwortung
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20.04.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.02.2023 [DS 23-20732] nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1, 2 und 3:
In der Steuerungsgruppe zur Umsetzung der Altenhilfe- und Pflegeplanung (AHPP) am 11.05.2022 wurde die Thematik einer „medizinischen Demenzdiagnostik“ an zusätzlicher Infrastruktur diskutiert. Die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit wurde von allen Teilnehmer:innen der Steuerungsgruppe AHPP betont. Das Städtische Klinikum wird in dem Steuerungskreis AHPP von der Chefärztin der Geriatrie vertreten.
Hierbei ist nach Aussage der Geschäftsführung des Klinikums festzustellen, dass für diese Thematik zunächst kein Versorgungsauftrag beim Städtischen Klinikum besteht. Daher ist auch eine Finanzierung dieser Thematik innerhalb der Klinikstrukturen nicht gegeben. Das Themenfeld ist primär im ambulanten Sektor verortet und müsste von den niedergelassenen Ärzten umgesetzt werden. Eine tagesklinische Versorgung mit integrierter Demenzdiagnostik ist aktuell am Städtischen Klinikum daher nicht umsetzbar. Außerdem müsste zuerst eine Zulassung für eine solche Einrichtung erfolgen. Die Aussichten auf eine Genehmigung werden von Seiten des Klinikums als schwer vorhersehbar eingeschätzt.
Die Zulassung einer Geriatrischen Institutsambulanz (GIA) wird derzeit vom Städtischen Klinikum geprüft. In einer Ambulanz werden die weniger komplexen medikamentösen Therapien und Kriseninterventionen bei Demenz ein Teil der geriatrischen Versorgung sein. Hier wird ein Antrag an den Zulassungsausschuss auf Sonderbedarf der Kassenärztlichen Vereinigung frühestens im April, spätestens im Juli 2023 gestellt. Dort wird geprüft, ob Hausärzte die ambulante geriatrische Versorgung sicherstellen können. Erst wenn feststeht, dass niedergelassene Hausärzte die Aufgabe nicht wahrnehmen können, könnte das Städtische Klinikum bei ausreichender Finanzierung den Aufgabenbereich übernehmen. Über das Ergebnis der Gespräche, Prüfungen, Bewertungen und ggf. den weiteren Verlauf der Umsetzung wird im Ausschuss berichtet.
Aus Sicht der Verwaltung können bei der weiter bestehenden Unterfinanzierung des Klinikums keine zusätzlichen Aufgaben übernommen werden, die nicht vollständig ausfinanziert sind bzw. bei deren Finanzierung Unsicherheiten bestehen. Letztere Entwicklungen führen derzeit in der Praxis schon zu Jahresfehlbedarfen und Liquiditätserfordernissen.“
