Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18644-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anzahl der ukrainischen Kriegsflüchtlinge, Versorgung mit Kindergarten- und Schulplätzen im Bezirk sowie Pläne zur kurz-, mittel- und langfristigen Unterbringung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Klockgether
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Beantwortung
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27.04.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 211 vom 05.05.2022 (22-18644) wird wie folgt Stellung genommen:
Angaben über die Verteilung im Stadtgebiet der hier lebenden UkrainerInnen liegen der Verwaltung nicht vor.
Derzeit sind in Braunschweig 3349 Kriegsvertriebene aus der Ukraine registriert (Stand: 31.01.2023). Rund die Hälfte davon sind Frauen, ein Drittel sind Kinder unter 18 Jahren und ein Sechstel Männer.
Im Stadtbezirk 211 befinden sich 2 Unterkünfte zur Unterbringung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine; es handelt sich hierbei um die DRK Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Vienna Easy Hotel und die Sporthalle Naumburgstraße. Die anliegenden Daten wurden mit Stand 07.12.2022 erhoben:
- Personenanzahl in beiden Unterkünften insgesamt: 175
• 0 bis 5 Jahre: 15
• 6 bis 10 Jahre: 17
• 11 bis17 Jahre: 22
• 18 bis 59 Jahre: 90
• ü 60 Jahre: 27
Die kurz-, mittel- und langfristig geplante Unterbringung im Bezirk:
Zusätzlich zu den Unterkünften zur Unterbringung von UkrainerInnen gibt es seit 2017 im Bezirk den Wohnstandort Glogaustraße zur Unterbringung Geflüchteter im Asylverfahren. Folgende Planungen sind derzeit in der Diskussion:
- kurzfristige Unterbringung: Die Unterbringung in der Sporthalle Naumburgstraße ist grundsätzlich kurzfristig geplant. Aufgrund der hohen Zuweisungsquote und den noch mangelnden Alternativen muss derzeit in kurzen Abständen die Verlängerung der Belegung regelmäßig geprüft werden.
- mittelfristige Unterbringung: Derzeit gibt es Überlegungen, die Unterbringung in der DRK Flüchtlingsunterkunft für einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Aufgrund des dort untergebrachten Personenkreises (Menschen mit Beeinträchtigung, erkrankte Personen etc.) scheidet für einen Großteil der Menschen die Unterbringung in einer Sporthalle
aus. Konkrete Aussagen können leider noch nicht gemacht werden, da die Verhandlungen und Planungen noch laufen.
- langfristige Unterbringung: Hier bestehen Planungen, den Wohnstandorten Glogaustraße mit einem Ergänzungsbau für ca. 50 Personen zu erweitern. Auch diese Planungen befinden sich noch in der Abstimmung.
An den allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Braunschweig wurden von März 2022 bis März 2023 über 650 ukrainische Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Stadtweit stehen zusätzlich mehrere hundert Schulplätze zur Verfügung. Allerdings melden mehrere Grundschulen im Süden der Stadt, dass sie keine freien Plätze mehr haben. Dies betrifft auch zwei der drei Grundschulen im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd, die Grundschule Heidberg und die Grundschule Melverode. Im Mai 2022 wurde die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig (Schulbezirkssatzung) beschlossen (DS 22-17754). In diesem Kontext wurde u.a. festgelegt, dass Grundschülerinnen und Grundschüler, die wohnhaft in den Wohnstandorten für Geflüchtete sind (Anschrift der Sporthalle der Nibelungen-Realschule, der Sporthalle Naumburgstraße, der Sporthalle Rheinring und des Hotels „Vienna House Easy“), auch auf andere städtische Grundschulen verteilt werden können, wenn keine Kapazitäten zur Unterbringung in der zuständigen Bezirksgrundschule mehr vorhanden sind. Das Bildungsbüro des Fachbereichs Schule koordiniert die anderweitige Unterbringung in Absprache mit den Wohnstandorten und Schulen. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler wird zudem eine Schülerbeförderung organisiert, sofern der Schulweg zur weiter entlegenen Schule mehr als 2 km beträgt. Sollte eine Grundschule generell aufgrund vermehrter Zuzüge im Bezirk keine freien Schulplätze mehr anbieten können, gibt es die Möglichkeit nach § 63 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes – NSchG einen Antrag auf Genehmigung des Besuchs einer Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirks zu stellen.
Aktuell sind auch an weiterführenden Schulen Platzkapazitäten eingeschränkt. In mehreren Schuljahrgängen an den Realschulen, den Hauptschulen und den Integrierten Gesamtschulen sind nur noch einzelne Plätze vorhanden. Die Schulbildungsberatung (SchuBS) des Bildungsbüros der Stadt Braunschweig unterstützt Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schüler, die neu nach Braunschweig gekommen sind und einen Platz an einer weiterführenden Schule suchen.
Das Land Niedersachsen hat mit der Verlängerung der sogenannte KiTa-Notverordnung zur flexiblen Aufnahme geflüchteter Kinder in Kindertagesstätten bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres (31. Juli 2023) die Voraussetzungen geschaffen, bei fehlenden Platzkapazitäten weiterhin flexibel auf die zusätzlichen Betreuungsbedarfe in den Einrichtungen vor Ort zu reagieren (+1-Regelung).
Eine stadtbezirksspezifische Datenerhebung zur Betreuung geflüchteter Kinder erfolgt nicht, da die Eltern bei der Wahl der Einrichtung - anders als im Grundschulbereich - auch nicht an die Grenzen eines bestimmten Bezirkes gebunden sind. Ein weitergehender Handlungsbedarf durch den Zuzug von Flüchtlingen ist im Stadtbezirk 211 bezogen auf den Kita-Bereich ist daher nicht erkennbar.
