Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21001-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


 

Vorbemerkung

 

Ein Teil der ehemaligen Braunschweiger Stadtbefestigung "Landwehr" wurde durch die Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen in der Stadt Braunschweig vom 31. März 1959 als Naturdenkmal Nr. 15 über das Reichsnaturschutzgesetz vom 26.6.1935 formell gesichert.

 

Entsprechend den heute geltenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind naturschutzfachliche Gründe für eine derartige Wertigkeit als Naturdenkmal allerdings nicht mehr gegeben.

 

Die Landwehr ist jedoch grundsätzlich als Einzeldenkmal gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG im Denkmalverzeichnis des Landes Niedersachsen gelistet. Somit unterliegt sie den Schutz­vorschriften des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes.

 

Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

 

Der generelle Schutz für das ND Nr. 15 ist durch die o. g. Verordnung sowie durch den Status Einzeldenkmal nach Denkmalschutzrecht gegeben. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind nicht geplant.

 

Zu 2:

 

Von Seiten der Stadt Braunschweig gibt es derzeit keine Absichten, an diesem konkreten Standort ein BLIK-Schild aufzustellen, da eine Öffentlichkeitswirksamkeit hier in diesem Landschaftsraum nur sehr eingeschränkt gegeben ist. Es gibt bereits eine längere Liste mit Denkmalen, in deren Kontext ein BLIK-Schild geplant ist, die einen deutlich höheren Öffentlichkeitsbezug aufweisen.


 

Es gibt jedoch ein laufendes Projekt der Heimatpfleger selbst, alle Landwehrabschnitte zu beschildern. Für diesen Standort ist Herr Maul, der Heimatpfleger von Veltenhof, im November 2020 auch in einem ersten Kontakt auf das zuständige Referat Stadtbild und Denkmalpflege der Stadt Braunschweig zugekommen. Aktuellere Informationen zum Sachstand liegen der Verwaltung allerdings nicht vor.

 

Selbstverständlich würde die Verwaltung diese Eigeninitiative seitens der Heimatpfleger - auch an diesem Standort - begrüßen und positiv begleiten.
 

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