Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21002-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322 vom 03.04.2023 [23-21002] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Bei der Bearbeitung der verschiedenen dargestellten Karten ist der Verwaltung ein Übertragungsfehler unterlaufen. Der korrekte Standort des mittleren Leuchtturmes im Bereich Nord/West ist die Schulsporthalle der Grundschule Eichenstieg in Rühme.

 

Zu Frage 2:

Gemäß des Konzepts für die Bevölkerungsschutz-Leuchttürme sollen diese potentiell bei mehreren Ereignissen zum Einsatz kommen. Dies könnte z.B. auch bei Hochwasserlagen oder Evakuierungen der Fall sein. Bei der Überprüfung der verschiedenen Standorte der mittleren Bevölkerungsschutz-Leuchttürme ist der Vewaltung jedoch aufgefallen, dass der ursprüngliche Standort des mittleren BevS-Leuchtturmes im Bereich Nord/West bei jeder Hochwasserlage ab HQ_20 vermutlich selbst vom Hochwasser bedroht sein könnte. Im Rahmen der Risikoanalyse und -abwägung wurde deshalb entschieden, einen weniger gefährdeten Standort dafür zu suchen, weshalb eine Verlagerung in die Schulsporthalle der Grundschule Eichenstieg in Rühme durchgeführt wurde. Eine Einbindung der Ortsfeuerwehren ist bei dieser Entscheidung - wie auch schon bei der Gesamtkonzeption - nicht erfolgt, da einzig die taktischen Überlegungen und die Risikoabwägung, auch im Sinne der Einsatzkräfte, die entscheidenden Kriterien darstellten.



 

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