Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21003-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU/FDP-Gruppe vom 03.04.2023 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

Eine genaue Kostenschätzung kann nicht erfolgen, wenn die konkrete Planung und der damit verbundene Aufwand unbekannt sind. Dennoch werden die grob geschätzten Kosten wie folgt benannt:

 

Maßnahme

Kosten (grob)

Anmerkung

01 Baumpflanzungen Heideblick

2.500 bis 3.000 € pro Baum

Flächenverfügbarkeit und Leitungslagen sind vorab zu prüfen.

02 Haltestelle Aschenkamp (Trennung Seitenraum Rad/Gehweg)

Umbau Seitenraum

ca. 200 € pro m²

Effekt der der Maßnahme und Flächenverfügbarkeit sind zuvor zu prüfen.

03 Mini-Kreisverkehr Aschenkamp/
Hauptstraße

Umbau Kreuzungsbereich  275-300 € pro m²

Ein Kreisverkehr wäre auf dem ersten Blick aufgrund der Platzverhältnisse und der notwendigen Schleppkurven für den Linienbusverkehr nicht umsetzbar. Zudem würde der Effekt der Verkehrsberuhigung des Kfz-Verkehrs entfallen. (vgl. DS 15-00467). Die Einmündung wurde erst in 2016 umgebaut.

04 Baumpflanzung Hauptstraße

2.500 bis 3.000 € pro Baum

Flächenverfügbarkeit und Leitungslagen sind vorab zu prüfen.

05 Umbau Wohnstraßen (Alter Postweg)

Umbau Wohnstraße ca. 250-300 € pro m²

Ein umfangreiches Konzept „Verkehrsberuhigter Bereich“ (vgl. DS 20-13884) wurde von der Verwaltung erarbeitet, vom Stadtbezirksrat jedoch abgelehnt.

06 Rad/Gehweg entlang Stadtbahntrasse

nicht bezifferbar

Eine alternative Routenführung für den Radverkehr ist ohne Umwege nicht realisierbar.

Eine gemeinsame Führung ÖPNV/Radverkehr wird nicht weiterverfolgt.

07 Verbindung Heideblick/Zoppot-straße

/

Eine Umsetzung des Vorschlages ist nicht möglich, da es sich um einen Privatweg handelt.

08 Verbindung über Wohngrundstück (Am Obstgarten)

/

Eine Umsetzung des Vorschlages ist nicht möglich, da es sich um einen Privatweg handelt.

 

 

Zu 2.:

Straßenausbaubeiträge sind dann fällig, wenn ein Straßenumbau bzw. -ausbau stattfindet. Bei den genannten Maßnahmenvorschlägen ist nach erster Einschätzung lediglich die Maßnahme 05 Wohnstraßen ausbaubeitragspflichtig.

Der von den Anliegern zu tragende Anteil ist von der genauen Planung abhängig (siehe dazu auch https://www.braunschweig.de/vv/produkte/III/0600/erschliessungsbeitraege.php).

 

Zu 3.:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Eine ad hoc Umsetzung der Maßnahmen ist nicht geplant. Die Maßnahmen sind im Sinne einer integrierten Verkehrsplanung erneut zu betrachten. Siehe hierzu DS 23-20943.

 

 

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