Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den folgenden Vereinen wird zur Aufrechterhaltung des laufenden Vereinsbetriebes eine Abschlagszahlung des beantragten institutionellen Zuschusses für das Jahr 2023 gewährt:

 

1. FUN Hondelage e.V.      15.000 € 

2. Regionale Energie- und Klimaschutzagentur e.V. (Reka)  17.500 €

3. Umweltzentrum Braunschweig e.V.      4.000 €
 

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Sachverhalt

 

Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Umwelt- und Grünflächenausschuss ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 6 d der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Demnach ist der Umwelt- und Grünflächenausschuss zuständig für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Umweltorganisationen und Förderprojekte zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz.

 

Sachverhalt:

Mit der Förderrichtlinie für Gewässer- und Naturschutz sowie Klima („Ökotopf“) können ehrenamtlich tätige Vereine, die sich nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend für die Belange des Gewässer-, Natur-, Klimaschutz oder der Klimawandelanpassung einsetzen, institutionelle Zuschüsse zur Unterstützung des laufenden Vereinsbetriebes erhalten.

Bisher wurden die gewährten Zuschüsse an Umweltorganisationen erst nach Freigabe des städtischen Haushalts überwiesen. Bedingt durch die aktuell hohe Inflation wird es für die Vereine zunehmend schwieriger, die laufenden Kosten bis zur Haushaltsfreigabe über Eigenmittel zu decken, zumal diese auch nicht zu Beginn des Jahres bereits in voller Höhe zur Verfügung stehen. Die damit einhergehende Unsicherheit hat zu Zurückstellungen von Projekten geführt, da die dafür vorgesehenen Eigenmittel zunächst zur Deckung der laufenden Kosten eingesetzt werden mussten. 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den oben genannten Vereinen, die einen Antrag auf institutionelle Förderung für das Jahr 2023 gestellt haben, einen Abschlag in Höhe von 50 % der beantragten Fördersumme zu gewähren. Die vorliegenden Anträge wurden geprüft und rechtfertigen eine Abschlagszahlung in der jeweiligen Höhe.

 

Haushaltsmittel:

Im städtischen Doppelhaushalt 2023/2024 stehen unter dem PSP-Element 1.56.5610.12 –Förderung von Umweltorganisationen und -verbänden  ausreichende Haushaltsmittel zur Gewährung der vorgeschlagenen Zuschüsse zur Verfügung.
 

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