Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-20293-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


zu der Anfrage (DS 22-20293) der CDU- und BIBS-Fraktion sowie Herrn Zimmer (FDP) im

 

Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach vom 27.12.2022

 

Zu 1.

 

Für die Träger der Kindertagesstätten besteht bei vorübergehenden Einschränkungen der Betreuungsangebote auf Grund von Personalmangel oder Personalausfällen keine Meldepflicht bei der Stadt. Je nach Umfang/Auswirkung der Einschränkungen besteht jedoch eine Anzeige-/Meldepflicht gegenüber dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung.

 

In der Regel wird die Koordinierungsstelle Kooperative Ganztagsgrundschulen (KoGS)/Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig von den Trägern der Betreuungsangebote an den Ganztagsgrundschulen über temporäre Einschränkungen des Betriebs zeitnah informiert.

 

Zu 2.

 

Belastbare Daten über den Umfang und die Auswirkungen der Angebotseinschränkungen im Kindertagesstättenbereich liegen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie nicht vor. Auch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung veröffentlicht hierzu keine Daten.

 

Allerdings ist zu beachten, dass das gesetzlich vorgesehene Betreuungsangebot grundsätzlich einen Betreuungsumfang von 6 Stunden pro Tag umfasst. Lediglich bei einer entsprechenden Berufstätigkeit kann ein weitergehender Betreuungsanspruch bestehen. Im Stadtgebiet werden im Kindergartenbereich aktuell knapp 80 % der Kinder mindestens 7 Stunden pro Tag betreut. Bei notwendigen Einschränkung des Betreuungsangebotes wird die Berufstätigkeit der Eltern seitens des Trägers im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten berücksichtigt.

 

Im Bereich der Betreuungsangebote an den Ganztagsgrundschulen gibt es derzeit keine umfassende Übersicht zu kurzfristigen Einschränkungen der Öffnungszeiten an den verschiedenen Standorten.

 

Zu 3.

 

Bereits seit mehreren Jahren fordert die Stadt Braunschweig über die Kommunalen Spitzenverbände die Abstimmung und Umsetzung von Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Fachkräftemangels gegenüber dem Kultusministerium.

 

Angeregt wurde mehrfach die Steigerung der Attraktivität der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher durch eine Ausbildungsvergütung, eine Verkürzung der Ausbildungsdauer durch eine Anpassung der Curricula und einer bundesweit einheitlichen Ausbildung.

 

Darüber hinaus wurde mehrfach eine Anerkennung berufsverwandter Professionen für den Einsatz in der Kindertagesbetreuung ohne Einzelgenehmigungserfordernisse (wie z. B. die sog. „Hamburger Positivliste“) und Einführung multiprofessioneller Teams gefordert.

 

Des Weiteren bietet die Stadt Braunschweig seit Sommer 2022 Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern die Möglichkeit einer vergüteten Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz und wird auf Grund der bisherigen positiven Erfahrungen dieses Modell einer beruflichen Qualifizierung auch im laufenden Jahr fortführen.

 

Die Teilnahme am jährlichen Speed-Dating und der Job-Messe Braunschweig durch Mitarbeitende des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie wird fortgeführt.

Außerdem werden bestehende Kooperationen zu Allgemeinbildenden Schulen mit Informationsgesprächen in den Klassen 9 und 10 fortgeführt und sukzessive weitere Schulen für eine solche Kooperation gesucht.

 

Mit Vertreterinnen und Vertretern des Stadtelternrats und der freien Träger von Kindertagesstätten und Eltern-Kind-Gruppen steht der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im regelmäßigen Austausch. Über Zusammenkünfte der AG § 78/Kita ist die Thematik des Fachkräftemangels und der Umgang mit dessen Folgen für die Betreuung in Kindertagesstätten in andauernder Bearbeitung.

 

Um den Betreuungsbedarfen der Familien im Bereich Schulkindbetreuung auch zukünftig entsprechen zu können, hat die Stadt Braunschweig ein Ausbauprogramm aufgelegt, mit dem bis zum Schuljahr 2026/27 eine Versorgungsquote von 80% erreicht werden soll. Darüber hinaus ist die Stadtverwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe und den Grundschulen darum bemüht, durch verschiedene Aktivitäten im Bereich der Personal-Akquise sowie durch kurzfristige und zeitlich befristete Angebotsumstrukturierungen möglichst verlässliche Betreuungszeiten vorhalten zu können.
 

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