Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21163-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


 

Zur Anfrage 23-21163 der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN im Rat der Stadt vom 13.04.2023 wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Zu Frage 1:

 

Die Zertifizierung zur Kinderfreundlichen Kommune ist Teil des Rahmenprojektes 12, kinder-, jugend-, und familienfreundliches Braunschweig des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Braunschweig 2030 (ISEK).

 

Ziel ist es, die UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene umzusetzen. Dazu gehören insbesondere die Bereiche Beteiligung, Förderung und Schutz von Kindern und Jugendlichen. Der Prozess der Zertifizierung zur Kinderfreundlichen Kommune beinhaltet eine Bestandsaufnahme und die Entwicklung eines Aktionsplanes. Im Anschluss an den Erhalt des Siegels sollen die erarbeiteten und beschlossenen Mnahmen umgesetzt werden.

 

Die Umsetzung der Maßnahme aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ist weiterhin geplant. Aktuell stehen keine personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung.

 

 

Zu Frage 2:

 

Konkrete Schritte können mit den bestehenden Ressourcen nicht bearbeitet werden.

 

Grundsätzlich gehören die Standortbestimmung der Stadt Braunschweig bezüglich der Kinderrechte, die Durchführung von Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen sowie die Entwicklung eines Aktionsplanes mit dazugehörigen Zielen zum Aufgabenspektrum.

 

 

Zu Frage 3:

 

Die Einrichtung eines Jugendbüros und die Gründung des Jugendparlamentes sind grundsätzlich unabhängig von der Zertifizierung zur Kinderfreundlichen Kommune zu sehen. Die dortigen Aufgaben beziehen sich zunächst auf die Bereiche der Beteiligung und Förderung von Jugendlichen. Damit wird ein kleiner Teil der Kinderrechtskonvention für eine bestimmte Altersklasse auf kommunaler Ebene umgesetzt.

 

Eine Erweiterung des ISEK-Projekts im Aufgabenfeld der Kinder- und Jugendbeteiligung ist ausdrücklich nicht ausgeschlossen und muss – unter anderem auch aus Gründen der momentan sehr hohen Arbeitsanforderungen durch die Planung und Umsetzung des Jugendparlaments und des Jugendbüros – zu einem späteren Zeitpunkt angestrebt werden.
 

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