Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21160-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittagessen in Kindertagesstätten (Kitas)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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26.04.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 16.04.2023 (23-21160) wird wie folgt Stellung genommen:
In Zuständigkeit für insgesamt 33 städtische Kindertagesstätten ist ein nachhaltiges Verpflegungskonzept zur Zeit in Vorbereitung und soll bis zum Ende des Jahres 2023 fertiggestellt werden.
Dieses Verpflegungskonzept soll allen Nutzerinnen und Nutzern, Eltern und Mitarbeitenden Transparenz bieten, ein Instrument zur Qualitätsentwicklung darstellen und gleichzeitig ein Handlungsleitfaden für die Mitarbeitenden sein.
Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen unterliegen der Trägerautonomie und können somit frei über die Verpflegungsart und über die Gestaltung eines Verpflegungskonzeptes entscheiden.
Eine in der Abteilung Kindertagesstätten bestehende Arbeitsgruppe, die sich aus städtischen Kitabeschäftigten zusammensetzt, unterstützt die Fachberaterin für Ernährung und Hauswirtschaft bei der Erstellung des Konzeptes.
Ziel ist es, ein einheitliches Verpflegungskonzept zu entwickeln, in welchem das Thema Nachhaltigkeit im Mittelpunkt steht. Das Konzept kann dann individuell und nutzerspezifisch von den einzelnen Kindertagesstätten ergänzt werden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der jeweiligen Kita-Kinder vor Ort gerecht zu werden.
Eine Checkliste für einen nachhaltigen Speiseplan wurde bereits erstellt und wird noch in diesem Jahr in den Einrichtungen umgesetzt.
Die Liste liefert beispielsweise Vorgaben für die Anzahl der Fleischgerichte pro Monat sowie für den durchschnittlichen Bio-Anteil der verwendeten Lebensmittel.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt:
- Plant die Verwaltung, jenseits der Arbeitsgruppe noch weitere Akteure zu beteiligen, um ein nachhaltiges Verpflegungskonzept für den Kitabereich zu entwickeln – analog zum Schulbereich?
Nein, denn anders als im Schulbereich hat die Stadtverwaltung lediglich für einen Teil der Kitas die Trägerschaft und kann konzeptionell auch nur für diese Kitas in städtischer Trägerschaft ein verbindliches Konzept umsetzen.
- Wenn Ja, welche Akteure, wenn Nein, warum nicht?
Die Erstellung von Verpflegungskonzepten für städtische Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gehört zu den laufenden Geschäften der Verwaltung. Nach Fertigstellung des Verpflegungskonzeptes für die städtischen Kindertagesstätten wird dieses dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben.
- Welche Rolle spielt das vom Rat am 27. September 2022 mit deutlicher Mehrheit beschlossene integrierte Klimaschutzkonzept 2.0 (IKSK 2.0) der Stadt Braunschweig in diesem Prozess?
Entsprechend der einleitenden Ausführungen werden – soweit möglich – Handlungsfelder aus dem integrierten Klimaschutzkonzept (z. B. Handlungsfeld 1.5.2 Klimafreundliche Verpflegung in Schulen, Kitas und städtischen Gesellschaften/Seite 82 der DS 22- 18957) bei der Erstellung eines Verpflegungskonzeptes für die städtischen Kindertagesstätten aufgegriffen und umgesetzt. So werden in der Checkliste für einen nachhaltigen Speiseplan beispielsweise Vorgaben für die Anzahl der Fleischgerichte pro Monat sowie für den durchschnittlichen Bio- Anteil der verwendeten Lebensmittel aufgenommen. Die Möglichkeit zur Beschaffung von Lebensmitteln vorrangig aus der Region wird allerdings durch vergaberechtliche Vorgaben eingeschränkt.
