Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-20208

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie ist die Abteilung 51.3 Kindertagesstätten die

größte Abteilung. Von zurzeit insgesamt 146 Einrichtungen für die Kindertagesbetreuung in

Braunschweig werden 33 in städtischer Trägerschaft betrieben. Der Bereich der Kinderbetreuung wurde in den letzten Jahren entsprechend den quantitativen und qualitativen Anforderungen erheblich ausgebaut. Vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen

und Anforderungen wurde entschieden, in der Abt. 51.3 eine Organisationsuntersuchung

durchzuführen.

 

Nach gemeinsamer Abstimmung der Fachbereiche 51 und 10 wurde im Juli 2019 im Rahmen eines Vergabeverfahrens die Firma beratungsraum Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH beauftragt, die internen Strukturen und Abläufe der Abteilung 51.3 sowie die

Schnittstellen zu internen und externen Beteiligten zu analysieren. Bestehende Prozesse

sollten untersucht und Optimierungspotential abgeleitet werden mit dem Ziel, die abteilungsinterne Organisation anzupassen und die Organisationsstrukturen und Aufgabenzuordnungen in den Kindertagesstätten zu vereinheitlichen. In diesem Kontext sollte auch eine Prüfung möglicher alternativer Organisationsformen für die Abteilung 51.3 erfolgen.

 

Zu der durchgeführten Organisationsuntersuchung hat die Fa. beratungsraum mit Datum

vom 26. Oktober 2021 den anliegenden Abschlussbericht vorgelegt, der insgesamt 16 Handlungsempfehlungen zu unterschiedlichen Themenfeldern enthält, an deren Umsetzung z.T.

auch bereits gearbeitet wird. Der Bericht ist als Anlage beigefügt.

 

Zu den wesentlichen Ergebnissen gehören dabei die Neuerstellung eines einheitlichen Aufgabenprofils für die Kita-Leitungen und deren ständige Vertretungen, die Ermittlung von Stellenbedarfen in der Abteilung, die Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Digitalisierung sowie die Überhrung der Abt. 51.3 in einen Eigenbetrieb.

 

Neuerstellung eines einheitlichen Aufgabenprofils für die Kita-Leitungen (Handlungsempfehlungen - HE 1 und 2)

 

Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurden von der Fa. beratungsraum durch eine

Online-Befragung und anschließende Gruppeninterviews die Aufgabenbereiche der Kita-Leitungen (Verwaltung und Dokumentation, Personalmanagement, Pädagogische Arbeit / Elternarbeit, Organisation der Einrichtung / der Kinderbetreuung, Repräsentanz  / Kooperations- und Netzwerkarbeit / Öffentlichkeitsarbeit, Sonstiges) ermittelt und problembehaftete Tätigkeiten in der Aufgabenerledigung identifiziert. Letzteres betrifft insbesondere die Erledigung hauswirtschaftlicher und handwerklicher Arbeiten sowie die Bearbeitung von Rechnungen und statistischen Erhebungen.

 

Nach Analyse der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Kita-Leitungen hat die Fa.

beratungsraum eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Aufgabenprofil und eine

Neudefinition der Aufgaben einer Kita-Leitung empfohlen, um ein einheitliches Aufgabenverständnis zu schaffen. In diesem Zusammenhang soll auch eine Prüfung erfolgen, ob eine

Übertragung von Teilaufgaben in andere Bereiche zu einer insgesamt höheren Effizienz

hrt.

 

Ermittlung von Stellenbedarfen in der Abt. 51.3 (HE 3 und 14)

 

Eine Personalbedarfsbemessung für die Abt. 51.3 war zwar nicht Bestandteil des Auftrags

zur Organisationsuntersuchung. Die Fa. beratungsraum hat jedoch gleichwohl im Rahmen

der Prozessanalyse einige Ansatzpunkte für mögliche Stellenbedarfe festgestellt. Die begutachtende Firma empfiehlt dabei die Prüfung von Stellenbedarfen für neue Aufgaben wie

Wirtschaftlichkeitsanalysen und Personalmarketing, für im Untersuchungszeitraum belastete

Arbeitsbereiche wie Buchungsangelegenheiten und Personalsachbearbeitung, für ggfs. von

den Kita-Leitungen auf die Verwaltungsmitarbeitenden zu übertragenden Aufgaben (Rechnungsbearbeitung, Statistikerstellung), für die Wahrnehmung von Hausmeisterdiensten sowie ggfs. für den Ausbau der Bereiche Pädagogische Fachberatung und Ernährungsberatung. Die Beratungsfirma weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass einige dieser möglichen

Stellenbedarfe auch im Zusammenhang mit vorgeschlagenen organisatorischen Änderungen

zu beurteilen sind (z. B. Erweiterung des Kita-Planers um ein Statistikmodul, HE 13, Prozessoptimierungen, HE 7). Ein besonderer Zusammenhang besteht mit der Handlungsempfehlung 16, die Abteilung 51.3 in einen Eigenbetrieb zu überführen. Die Prüfung einer möglichen Organisationsformänderung müsste grundsätzlich einhergehen mit einer Untersuchung, welche Aufgaben und Stellen in die neue Betriebsform übergehen sollen und welche Veränderungen der Stellenbedarfe sich ggfs. daraus ergeben.

 

Auf die Hinweise des Gutachters zu den Personalbedarfen im Bereich der Fachberatung und

der Personalsachbearbeitung wurde nach Abstimmung der Fachbereiche 51 und 10 bereits

im Rahmen des Stellenplans 2022 reagiert. Die Kapazitäten der Fachberatung werden um

25 Wochenstunden (S 15), die der Personalangelegenheiten (Personalaquise) um 30 Wochenstunden (A 10) aufgestockt. Die weiteren Hinweise zum Personalbedarf werden zwischen den Fachbereichen 51 und 10 geprüft und plausibilisiert und ggf. in den folgenden

Stellenplanvorlagen berücksichtigt.

 

Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Digitalisierung (HE 12)

 

Die Organisationsuntersuchung befasste sich u. a. auch mit bestehenden Digitalisierungspotentialen in der Abt. 51.3. Laut Abschlussbericht ergaben die mit Fachbereich 10, der Verwaltungsabteilung des FB 51 sowie den Kita-Leitungen geführten Gespräche Digitalisierungspotentiale insbesondere bei der Nutzung mobiler Endgeräte in den Kindertagesstätten (z. B. zur

kreativen Nutzung moderner Medien laut Nds. Orientierungsplan für Bildung und Erziehung),

der Automatisierung von Arbeitsschritten (z. B. bei Krank-und Gesundmeldungen, HE 7) und

der erweiterten Nutzung von Verwaltungssoftware (z. B. Erweiterung des Kita-Planers, HE

13). Die Fa. beratungsraum sprach die Empfehlung aus, zunächst ein Gesamtkonzept zur

Digitalisierung der Abt. 51.3 einschließlich der Kindertagesstätten zu entwickeln.

 

Im Rahmen eines Förderprogrammes des Landes Niedersachsen hat FB 51 am 15. Februar

2022 einen Förderantrag bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zur

IT-Ausstattung der Kindertagesstätten im Umfang von rund 715.000 € eingereicht. Leider

wurde diesem Antrag nicht entsprochen. Die Digitalisierung in den Kitas wird konzeptioniert

und zwischen den Fachbereichen 51 und 10 abgestimmt.

 

 

Überführung der Abt. 51.3 in einen Eigenbetrieb (HE 16)

 

Die begutachtende Firma beratungsraum äerte im Abschlussbericht die Auffassung, dass

eine Vielzahl der überprüften Prozesse in der Abt. 51.3 Kindertagesstätten nicht allein durch

Anpassungen innerhalb der Verwaltung verbessert werden können. Betroffen seien u. a. die

Prozesse der Personalbeschaffung, der Personalwirtschaft sowie der Gebäudewirtschaft

(inkl. Ausstattung). Das Gutachten führt hierzu aus, dass die entsprechenden Verwaltungsprozesse zu lang andauern (z. B. bezogen auf das Einstellungsverfahren) und zu wenig auf

die Besonderheiten der Kindertagesstätten abstellen würden (z. B. bezogen auf eine vorausschauende Stellenbesetzung, das Personalmarketing), zu ineffizient für die täglichen Anforderungen (z. B. bezogen auf die Bestellung von Lebensmitteln, Krank-/Gesundmeldungen)

und zu kritisch für die zu erfüllenden Regelungen (z. B. bezogen auf die Mindestanzahl an

Erzieher/innen, Instandhaltungen) seien.

 

Im Verlauf der Organisationsuntersuchung wurden im Rahmen eines Workshops von der

Firma beratungsraum auch alternative Organisationsvarianten wie Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Anstalt öffentlichen Rechts sowie private Rechtsformen (wie z. B. die GmbH) vorgestellt und innerhalb der Projektgruppe diskutiert. Anhand eines Kriterienkataloges, der strategische, wirtschaftliche, organisatorische, rechtliche und steuerrechtliche Kriterien umfasste,

wurde die Organisationsform des „Eigenbetriebes“ als die vorteilhafteste Variante beschrieben. Hierdurch ließen sich laut Gutachten die ermittelten Optimierungen vollumfänglich umsetzen. Insbesondere das besondere Aufgabenfeld (Betrieb von Kindertagesstätten), die

Größe der Abteilung sowie die Homogenität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprächen

r diese Organisationsform.

 

Die Handlungsempfehlung der Fa. beratungsraum zur Umwandlung der Abt. 51.3 in einen

Eigenbetrieb beruht dabei überwiegend auf dem stadtintern durchgeführten Workshop. Eine

in die Tiefe gehende Prüfung der Voraussetzungen und Auswirkungen sowie eine umfassende und vollständige Beurteilung der Vor- und Nachteile der Überführung der Abt. 51.3 in

eine andere Rechtsform war nicht Inhalt der Vergabe und ist dementsprechend nicht erfolgt.

Das Gutachten stellt insofern keine ausreichend belastbare Grundlage für eine Verwaltungsentscheidung zu der Frage der Rechtsform dar.

 

Der Vorschlag zur Bildung eines Eigenbetriebes greift jedoch im Ergebnis die Empfehlung

der KGSt zur Verwaltungsmodernisierung auf, die dezentrale Ressourcenverantwortung umzusetzen und den Organisationseinheiten zusätzliche Entscheidungskompetenzen zu übertragen. Die Entscheidung zur Rechtsformänderung vorausgesetzt, würden sich aus den gewonnenen Erkenntnissen ggf. weitere Ansätze für die Definition der Schnittstellen zwischen

zentraler und dezentraler Ressourcenverantwortung eröffnen.

 

Im Rahmen eines neuen Projekts wird dieser Ansatz daher weiterverfolgt und nunmehr eine

umfassende Prüfung und Analyse der personellen, finanziellen, organisatorischen, steuer-,

tarif- und personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen einer Umwandlung der Abt. 51.3 in

einen Eigenbetrieb erfolgen, um eine valide Entscheidungsgrundlage zu den Vor- und Nachteilen sowie möglichen Auswirkungen einer solchen Rechtsformänderung zu erhalten. Vorgesehen ist u. a., eine Projektgruppe unter Beteiligung insbesondere der Fachbereiche 10,

20 und 51 sowie des ÖPR Kinder, Jugend und Familie und der Gleichstellungsbeauftragten

einzurichten, die die Beauftragung eines umfassenden Gutachtens vorbereitet, die Erstellung

des Gutachtens begleitet und auf Basis des Gutachtens abschließend einen Entscheidungsvorschlag zu einem möglichen Rechtsformwechsel erarbeitet. Die Prüfung wird bis Ende

2023 abgeschlossen sein.

 

Weiteres Vorgehen bzgl. der weiteren Handlungsempfehlungen

 

Die weiteren im Abschlussbericht aufgeführten Handlungsempfehlungen werden sukzessive

im Rahmen von Prioritäten und personellen Ressourcen aufgegriffen. Die Verwaltung wird

die politischen Gremien im Rahmen von erforderlichen Beschlussverfahren beteiligen.
 

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Anlagen

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