Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-20208
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisationsuntersuchung in der Abteilung 51.3 Kindertagesstätten im Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie Abschlussbericht der Fa. beratungsraum Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
04.05.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie ist die Abteilung 51.3 Kindertagesstätten die
größte Abteilung. Von zurzeit insgesamt 146 Einrichtungen für die Kindertagesbetreuung in
Braunschweig werden 33 in städtischer Trägerschaft betrieben. Der Bereich der Kinderbetreuung wurde in den letzten Jahren entsprechend den quantitativen und qualitativen Anforderungen erheblich ausgebaut. Vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen
und Anforderungen wurde entschieden, in der Abt. 51.3 eine Organisationsuntersuchung
durchzuführen.
Nach gemeinsamer Abstimmung der Fachbereiche 51 und 10 wurde im Juli 2019 im Rahmen eines Vergabeverfahrens die Firma beratungsraum Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH beauftragt, die internen Strukturen und Abläufe der Abteilung 51.3 sowie die
Schnittstellen zu internen und externen Beteiligten zu analysieren. Bestehende Prozesse
sollten untersucht und Optimierungspotential abgeleitet werden mit dem Ziel, die abteilungsinterne Organisation anzupassen und die Organisationsstrukturen und Aufgabenzuordnungen in den Kindertagesstätten zu vereinheitlichen. In diesem Kontext sollte auch eine Prüfung möglicher alternativer Organisationsformen für die Abteilung 51.3 erfolgen.
Zu der durchgeführten Organisationsuntersuchung hat die Fa. beratungsraum mit Datum
vom 26. Oktober 2021 den anliegenden Abschlussbericht vorgelegt, der insgesamt 16 Handlungsempfehlungen zu unterschiedlichen Themenfeldern enthält, an deren Umsetzung z.T.
auch bereits gearbeitet wird. Der Bericht ist als Anlage beigefügt.
Zu den wesentlichen Ergebnissen gehören dabei die Neuerstellung eines einheitlichen Aufgabenprofils für die Kita-Leitungen und deren ständige Vertretungen, die Ermittlung von Stellenbedarfen in der Abteilung, die Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Digitalisierung sowie die Überführung der Abt. 51.3 in einen Eigenbetrieb.
Neuerstellung eines einheitlichen Aufgabenprofils für die Kita-Leitungen (Handlungsempfehlungen - HE 1 und 2)
Im Rahmen der Organisationsuntersuchung wurden von der Fa. beratungsraum durch eine
Online-Befragung und anschließende Gruppeninterviews die Aufgabenbereiche der Kita-Leitungen (Verwaltung und Dokumentation, Personalmanagement, Pädagogische Arbeit / Elternarbeit, Organisation der Einrichtung / der Kinderbetreuung, Repräsentanz / Kooperations- und Netzwerkarbeit / Öffentlichkeitsarbeit, Sonstiges) ermittelt und problembehaftete Tätigkeiten in der Aufgabenerledigung identifiziert. Letzteres betrifft insbesondere die Erledigung hauswirtschaftlicher und handwerklicher Arbeiten sowie die Bearbeitung von Rechnungen und statistischen Erhebungen.
Nach Analyse der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Kita-Leitungen hat die Fa.
beratungsraum eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Aufgabenprofil und eine
Neudefinition der Aufgaben einer Kita-Leitung empfohlen, um ein einheitliches Aufgabenverständnis zu schaffen. In diesem Zusammenhang soll auch eine Prüfung erfolgen, ob eine
Übertragung von Teilaufgaben in andere Bereiche zu einer insgesamt höheren Effizienz
führt.
Ermittlung von Stellenbedarfen in der Abt. 51.3 (HE 3 und 14)
Eine Personalbedarfsbemessung für die Abt. 51.3 war zwar nicht Bestandteil des Auftrags
zur Organisationsuntersuchung. Die Fa. beratungsraum hat jedoch gleichwohl im Rahmen
der Prozessanalyse einige Ansatzpunkte für mögliche Stellenbedarfe festgestellt. Die begutachtende Firma empfiehlt dabei die Prüfung von Stellenbedarfen für neue Aufgaben wie
Wirtschaftlichkeitsanalysen und Personalmarketing, für im Untersuchungszeitraum belastete
Arbeitsbereiche wie Buchungsangelegenheiten und Personalsachbearbeitung, für ggfs. von
den Kita-Leitungen auf die Verwaltungsmitarbeitenden zu übertragenden Aufgaben (Rechnungsbearbeitung, Statistikerstellung), für die Wahrnehmung von Hausmeisterdiensten sowie ggfs. für den Ausbau der Bereiche Pädagogische Fachberatung und Ernährungsberatung. Die Beratungsfirma weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass einige dieser möglichen
Stellenbedarfe auch im Zusammenhang mit vorgeschlagenen organisatorischen Änderungen
zu beurteilen sind (z. B. Erweiterung des Kita-Planers um ein Statistikmodul, HE 13, Prozessoptimierungen, HE 7). Ein besonderer Zusammenhang besteht mit der Handlungsempfehlung 16, die Abteilung 51.3 in einen Eigenbetrieb zu überführen. Die Prüfung einer möglichen Organisationsformänderung müsste grundsätzlich einhergehen mit einer Untersuchung, welche Aufgaben und Stellen in die neue Betriebsform übergehen sollen und welche Veränderungen der Stellenbedarfe sich ggfs. daraus ergeben.
Auf die Hinweise des Gutachters zu den Personalbedarfen im Bereich der Fachberatung und
der Personalsachbearbeitung wurde nach Abstimmung der Fachbereiche 51 und 10 bereits
im Rahmen des Stellenplans 2022 reagiert. Die Kapazitäten der Fachberatung werden um
25 Wochenstunden (S 15), die der Personalangelegenheiten (Personalaquise) um 30 Wochenstunden (A 10) aufgestockt. Die weiteren Hinweise zum Personalbedarf werden zwischen den Fachbereichen 51 und 10 geprüft und plausibilisiert und ggf. in den folgenden
Stellenplanvorlagen berücksichtigt.
Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Digitalisierung (HE 12)
Die Organisationsuntersuchung befasste sich u. a. auch mit bestehenden Digitalisierungspotentialen in der Abt. 51.3. Laut Abschlussbericht ergaben die mit Fachbereich 10, der Verwaltungsabteilung des FB 51 sowie den Kita-Leitungen geführten Gespräche Digitalisierungspotentiale insbesondere bei der Nutzung mobiler Endgeräte in den Kindertagesstätten (z. B. zur
kreativen Nutzung moderner Medien laut Nds. Orientierungsplan für Bildung und Erziehung),
der Automatisierung von Arbeitsschritten (z. B. bei Krank-und Gesundmeldungen, HE 7) und
der erweiterten Nutzung von Verwaltungssoftware (z. B. Erweiterung des Kita-Planers, HE
13). Die Fa. beratungsraum sprach die Empfehlung aus, zunächst ein Gesamtkonzept zur
Digitalisierung der Abt. 51.3 einschließlich der Kindertagesstätten zu entwickeln.
Im Rahmen eines Förderprogrammes des Landes Niedersachsen hat FB 51 am 15. Februar
2022 einen Förderantrag bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zur
IT-Ausstattung der Kindertagesstätten im Umfang von rund 715.000 € eingereicht. Leider
wurde diesem Antrag nicht entsprochen. Die Digitalisierung in den Kitas wird konzeptioniert
und zwischen den Fachbereichen 51 und 10 abgestimmt.
Überführung der Abt. 51.3 in einen Eigenbetrieb (HE 16)
Die begutachtende Firma beratungsraum äußerte im Abschlussbericht die Auffassung, dass
eine Vielzahl der überprüften Prozesse in der Abt. 51.3 Kindertagesstätten nicht allein durch
Anpassungen innerhalb der Verwaltung verbessert werden können. Betroffen seien u. a. die
Prozesse der Personalbeschaffung, der Personalwirtschaft sowie der Gebäudewirtschaft
(inkl. Ausstattung). Das Gutachten führt hierzu aus, dass die entsprechenden Verwaltungsprozesse zu lang andauern (z. B. bezogen auf das Einstellungsverfahren) und zu wenig auf
die Besonderheiten der Kindertagesstätten abstellen würden (z. B. bezogen auf eine vorausschauende Stellenbesetzung, das Personalmarketing), zu ineffizient für die täglichen Anforderungen (z. B. bezogen auf die Bestellung von Lebensmitteln, Krank-/Gesundmeldungen)
und zu kritisch für die zu erfüllenden Regelungen (z. B. bezogen auf die Mindestanzahl an
Erzieher/innen, Instandhaltungen) seien.
Im Verlauf der Organisationsuntersuchung wurden im Rahmen eines Workshops von der
Firma beratungsraum auch alternative Organisationsvarianten wie Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Anstalt öffentlichen Rechts sowie private Rechtsformen (wie z. B. die GmbH) vorgestellt und innerhalb der Projektgruppe diskutiert. Anhand eines Kriterienkataloges, der strategische, wirtschaftliche, organisatorische, rechtliche und steuerrechtliche Kriterien umfasste,
wurde die Organisationsform des „Eigenbetriebes“ als die vorteilhafteste Variante beschrieben. Hierdurch ließen sich laut Gutachten die ermittelten Optimierungen vollumfänglich umsetzen. Insbesondere das besondere Aufgabenfeld (Betrieb von Kindertagesstätten), die
Größe der Abteilung sowie die Homogenität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprächen
für diese Organisationsform.
Die Handlungsempfehlung der Fa. beratungsraum zur Umwandlung der Abt. 51.3 in einen
Eigenbetrieb beruht dabei überwiegend auf dem stadtintern durchgeführten Workshop. Eine
in die Tiefe gehende Prüfung der Voraussetzungen und Auswirkungen sowie eine umfassende und vollständige Beurteilung der Vor- und Nachteile der Überführung der Abt. 51.3 in
eine andere Rechtsform war nicht Inhalt der Vergabe und ist dementsprechend nicht erfolgt.
Das Gutachten stellt insofern keine ausreichend belastbare Grundlage für eine Verwaltungsentscheidung zu der Frage der Rechtsform dar.
Der Vorschlag zur Bildung eines Eigenbetriebes greift jedoch im Ergebnis die Empfehlung
der KGSt zur Verwaltungsmodernisierung auf, die dezentrale Ressourcenverantwortung umzusetzen und den Organisationseinheiten zusätzliche Entscheidungskompetenzen zu übertragen. Die Entscheidung zur Rechtsformänderung vorausgesetzt, würden sich aus den gewonnenen Erkenntnissen ggf. weitere Ansätze für die Definition der Schnittstellen zwischen
zentraler und dezentraler Ressourcenverantwortung eröffnen.
Im Rahmen eines neuen Projekts wird dieser Ansatz daher weiterverfolgt und nunmehr eine
umfassende Prüfung und Analyse der personellen, finanziellen, organisatorischen, steuer-,
tarif- und personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen einer Umwandlung der Abt. 51.3 in
einen Eigenbetrieb erfolgen, um eine valide Entscheidungsgrundlage zu den Vor- und Nachteilen sowie möglichen Auswirkungen einer solchen Rechtsformänderung zu erhalten. Vorgesehen ist u. a., eine Projektgruppe unter Beteiligung insbesondere der Fachbereiche 10,
20 und 51 sowie des ÖPR Kinder, Jugend und Familie und der Gleichstellungsbeauftragten
einzurichten, die die Beauftragung eines umfassenden Gutachtens vorbereitet, die Erstellung
des Gutachtens begleitet und auf Basis des Gutachtens abschließend einen Entscheidungsvorschlag zu einem möglichen Rechtsformwechsel erarbeitet. Die Prüfung wird bis Ende
2023 abgeschlossen sein.
Weiteres Vorgehen bzgl. der weiteren Handlungsempfehlungen
Die weiteren im Abschlussbericht aufgeführten Handlungsempfehlungen werden sukzessive
im Rahmen von Prioritäten und personellen Ressourcen aufgegriffen. Die Verwaltung wird
die politischen Gremien im Rahmen von erforderlichen Beschlussverfahren beteiligen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
26 MB
|
